Das Datenschutzrecht kommt nicht zur Ruhe. Jenseits der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit Urteil vom 5. Juni 2018 (Az.: C-210/16) für weitere Unsicherheiten im Recht des Datenschutzes gesorgt, über die wir Sie in-formieren und Ihnen – soweit dies derzeit möglich ist – Handlungsempfehlungen geben möchten.
Sonderinformation: Das Facebook-Urteil des EuGH vom 5. Juni 2018 – Analyse und Handlungsempfehlungen