von Dr. Constantin Goette
Am 22. Februar dieses Jahres veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie EU 2015/849) – am 2. Juni 2017 stimmte der Bundesrat diesem Entwurf endgültig zu. Die neue Fassung des Geldwäschegesetzes trat am 26. Juni 2017 in Kraft und dient primär der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hintergrund für diesen Gesetzesentwurf sind die 2016 veröffentlichten „Panama Papers“ und die Offenbarung mehrerer, in unterschiedlichen Steueroasen aufgeteilten Briefkastenfirmen, die der Steuerhinterziehung dienten oder in einigen Fällen auch ein Mittel zur Verbergung von organisierter Kriminalität, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung waren.