Das Bundesverfassungsgericht hat am 10.04.2018 entschieden, dass die Vorschriften zur Ein-heitsbewertung mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Absatz 1 GG) unvereinbar sind. Der Gesetzgeber wurde verpflichtet, eine Neuregelung zu treffen. Am 26.11.2019 wurde daraufhin das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes verabschiedet (BGBl 2910 I S 1794). Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für Grundsteu-ern des Kalenderjahres 2025 anzuwenden. Eine frühere Festsetzung der neuen Grundsteuer wurde aufgrund der bundesweiten Neubewertung von ca. 36 Mio. wirtschaftlichen Einheiten im Hinblick auf den Zeit- und Personalbedarf als nicht umsetzbar beurteilt.
I. Neubewertung
Für die Bewertung gelten unterschiedliche Regelungen. Sie unterscheiden sich nach Art des Grundstücks und nach Art der Nutzung. Daneben wurde im Gesetzesentwurf eine Länderausstiegsklausel aufgenommen, welche es den Bundesländern ermöglicht, von den bundesweiten Bewertungsregelungen abzuweichen. Welches Modell für die Bewer-tung des Grundstücks anzuwenden ist, hängt davon ab, in welchem Bundesland das Grundstück liegt. Folgende Bundesländer haben nach derzeitigem Stand von der Län-derausstiegsklausel Gebrauch gemacht:
II. Pflicht für Grundstückseigentümer
Auf den neuen Hauptfeststellungstermin zum 01.01.2022 müssen für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden. Die Erklärungen sind bis spätestens 31.10.2022 auf elektronischem Wege beim Finanzamt einzureichen. Die dafür vorgesehene Schnittstelle der Finanzverwaltung wird ab dem 01.07.2022 zur Verfügung stehen.
III. Zeitplan
Nach aktuellem Stand werden Grundstückseigentümer noch im Frühjahr per Allgemeinverfügung und folglich ohne persönliche Aufforderung der Finanzverwaltung verpflichtet, eine Feststellungserklärung der Grundsteuerwerte elektronisch abzugeben.
IV. Details zur Neubewertung
1. Unter folgenden Links gelangen Sie zu den ausführlichen Informationen der verschiedenen Bundesmodelle
2. Unter folgenden Links gelangen Sie zu den ausführlichen Informationen der verschiedenen Ländermodelle
2.2 Baden-Württemberg – modifiziertes Bodenwertmodell
2.4 Hessen Flächen-Faktor-Modell
2.5 Niedersachsen Flächen-Lage-Modell
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