Verlängerung der Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar 2023
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung wurde um drei Monate bis zum 31. Januar 2023 verlängert – eine wichtige Entlastung für Bürger, Wirtschaft und die steuerberatenden Berufe.
Allein in Bayern wurden bis zum 12. Oktober 2022 ca. 2,1 Millionen Grundsteuererklärungen eingereicht, was einem Anteil von 32,5 % der in Bayern abzugebenden Grundsteuererklärungen entspricht.
Hintergrund für die Abgabeverpflichtung der Grundsteuererklärungen ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018, welche die Vorschriften zur Einheitsbewertung als unvereinbar mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) einstufte. Am 26. November 2019 wurde das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsgesetzes verabschiedet. Hieraus resultierte die Verpflichtung der Neubewertung von Grundbesitz. Deutschlandweit sind hiervon ca. 36 Mio. wirtschaftliche Einheiten betroffen.
Auf den neuen Hauptfeststellungstermin zum 01. Januar 2022 müssen für alle bebauten und unbebauten Grundstücke neue Grundsteuerwerte festgestellt werden. Die Erklärungen waren bisher bis zum 31. Oktober 2022 auf elektronischem Weg beim Finanzamt einzureichen. Diese Frist wurde nun bis zum 31. Januar 2023 verlängert.
Die dafür vorgesehene technische Schnittstelle der Finanzverwaltung wurde bereits ab dem 01. Juli 2022 zur Verfügung gestellt. Die Änderungen des Grundsteuergesetzes sind erstmals für Grundsteuern des Kalenderjahres 2025 anzuwenden.
SONNTAG berichtete bereits ausführlich über die Grundsteuerreform. Die entsprechende Sonderinformation können Sie hier nochmals einsehen.
Ihre Ansprechpartner
Jörg Seidel | Partner, Steuerberater
Martin Brodacki| Steuerassistent
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt