Am 01. August 2012 tritt das bereits Ende März verabschiedete „Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs zum besseren Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr und zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes“ in Kraft.
Online-Händler haben durch die Änderung des § 312g BGB im Internetvertrieb erneut neue Bestimmungen zu beachten. Ansonsten drohen pünktlich zum Urlaubsbeginn kostenpflichtige Abmahnungen und unnötige Streitigkeiten mit den Kunden.
Die vollständige Fachinformation als PDF finden Sie hier