Nachdem der Gesetzgeber nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet hat und das Gesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind seit diesem Zeitpunkt Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie sog. „störanfällige“ Unternehmen bereits verpflichtet, die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes umzusetzen.
Für kleinere Unternehmen mit bis zu 249 Mitarbeitern besteht eine Übergangsregelung bis zum 17.12.2023, bis die Pflichten des Gesetzes, insbesondere zur Errichtung einer internen Meldestelle, auch sie erfasst. Daher sollten sich betroffene Unternehmen unbedingt mit den Verpflichtungen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz befassen, um noch rechtzeitig mögliche Gestaltungsoptionen zu prüfen und umzusetzen.
In unserem Webinar „Das Hinweisgeberschutzgesetz – Anforderungen und Umsetzung in Ihrem Unternehmen“ möchten wir Ihnen einen Überblick zu den gesetzlichen Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes geben sowie Ihnen Umsetzungsmöglichkeiten in Ihrem Unternehmen, insbesondere auch in Form eines digitalen Hinweisgebersystems, vorstellen.
Wir freuen uns daher, Sie am
Donnerstag, 05. Oktober 2023, 10:00 Uhr
zu unserem Webinar einladen zu dürfen, das wir gemeinsam mit unseren Experten für digitale Hinweisgebersysteme von der SONNTAG IT Solutions veranstalten werden. Das Webinar wird voraussichtlich 45 Minuten in Anspruch nehmen – sehr gerne stehen wir Ihnen auch länger für Ihre Fragen und einen Austausch zur Verfügung.
Wir bitten um Ihre Anmeldung per E-Mail an seminare@sonntag-partner.de. Gerne lassen wir Ihnen nach Ihrer Anmeldung die Einwahldaten per E-Mail zukommen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und wünschen Ihnen eine gute Zeit.