Das BMF hat am 7.3.2013 sein lang ersehntes Schreiben zur organisatorischen Eingliederung bei der umsatzsteuerlichen Organschaft veröffentlicht. Es fasst im Wesentlichen die hierzu ergangene Rechtsprechung zusammen.
Die organisatorische Eingliederung erfordert zunächst, dass die Möglichkeit der Beherrschung der Tochtergesellschaft in der laufenden Geschäftsführung tatsächlich wahrgenommen wird. Dabei wird wohl die Möglichkeit der Verhinderung einer abweichenden Willensbildung ausreichen, da die Finanzverwaltung die Durchsetzung des eigenen Willens nicht fordert. Auch kann die organisatorische Eingliederung über Tochtergesellschaften vermittelt werden. Im Weiteren unterscheidet das BMF nach der personellen Verflechtung in der Geschäftsführung der Gesellschaften.
Die gesamte Sonderinformation als PDF-Datei