Kroatien ist zum 01.07.2013 der EU beigetreten. Mit Schreiben vom 28.06.2013 hat das BMF zu den Auswirkungen dieses Beitritts Stellung genommen.
Kroatien gilt damit künftig nicht mehr als Drittland. Nachfolgend stellen wir Ihnen einige umsatzsteuerliche Auswirkungen dar, welche u. a. auch die Umstellung der Unternehmenssoftware erforderlich machen können (z. B. Anpassung von Steuerkennzeichen, Hinterlegung von USt-IdNr. in den Stammdaten, Anpassung von Rechnungsmustern). …