Aktuelles zur Umsatzsteuer
Mit Wirkung zum 01.10.2013 wurde der Belegnachweis für die Geltendmachung der Steuerbefreiung als innergemeinschaftliche Lieferung neu gefasst. Als Nachweis dienen künftig neben dem Rechnungsdoppel insbesondere die in der Tabelle im Einzelnen aufgeführten Belege. Dabei ist zwischen Beförderungs- (eigener Transport durch Lieferer oder Abnehmer) und Versendungsfällen (Einschaltung eines Dritten für den Transport) zu unterscheiden, so dass nicht jeder Nachweis für jede Lieferart zulässig ist.
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