Wissenswerte Neuerungen im Überblick
Bis 30.06.2005 unterlagen neben Bauträgern und Baubetreuern auch die Anlagevermittler der Prüfungspflicht nach den Vorschriften der Gewerbeordnung (GewO) i.V.m. der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV).
Für Makler und Darlehensvermittler entfiel die jährliche Prüfungspflicht durch die Gesetzesänderung vom 21.06.2005 mit Wirkung zum 01.07.2005 und wurde durch eine anlassbezogene Prüfung ersetzt.
Durch die ab dem 01.01.2013 in Kraft getretenen Änderungen werden die Regelungen für Anlagenvermittlung und Anlagenberatung, im Folgenden als Finanzanlagenvermittlung bezeichnet, aus § 34c GewO herausgelöst und im neu eingeführten § 34f GewO gesondert geregelt. Die Details zu den Finanzanlagenvermittlern werden in der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) geregelt.
Die Neuerungen im Detail finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation