TAX TUESDAY: Steuertermine 2025 im Überblick

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Alle relevanten Steuertermine für 2025 im Überblick

Um Sie bestmöglich bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Fristen für das Jahr 2025 übersichtlich für Sie aufbereitet.

Von Abgabefristen für Lohnsteuer und Umsatzsteuern bis diversen Meldefristen – mit dieser Übersicht behalten Sie stets den Überblick und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten termingerecht erledigen.

 

10.01.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Dezember 2024
  2. der Umsatzsteuer für Dezember 2024 bzw. das 4. Quartal 2024 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 4. Quartal 2024 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

27.01.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Dezember 2024


31.01.2025:
One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 4. Quartal 2024

10.02.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Januar 2025
  2. der Umsatzsteuer für Januar 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

17.02.2025:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- und Grundsteuer


25.02.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Januar 2025


28.02.2025:
Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2024
Frist für Lohnsteuerpauschalierung 2024
Meldefrist für bestimmte Auslandssachverhalte nach § 138 Abs. 2 AO

10.03.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Februar 2025
  2. der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Februar 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


25.03.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Februar 2025


31.03.2025:
Antrag auf (teil-)weisen Erlass der Grundsteuer 2024 aufgrund wesentlicher Ertragsminderung

10.04.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für März 2025
  2. der Umsatzsteuer für März 2025 bzw. 1. Quartal 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 1. Quartal 2025 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

25.04.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für März 2025


30.04.2025:
One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 1. Quartal 2025

12.05.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für April 2025
  2. der Umsatzsteuer für April 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

15.05.2025:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- sowie Grundsteuer


26.05.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für April 2025


31.05.2025:
Nachweispflicht für Einbringungsfälle nach § 22 Abs. 3 UmwStG
MURI-Meldung an BZSt über freigestellte Kapitalerträge, die im Kalenderjahr 2024 zugeflossen sind

02.06.2025:
Abgabefrist für Steuererklärungen 2023 (bei steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)


10.06.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Mai 2025
  2. der Umsatzsteuer für Mai 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


25.06.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Mai 2025


30.06.2025:
Fristablauf für Vorsteuervergütungen bezüglich Vorsteuern, die in 2024 bei außerhalb der EU ansässigen Unternehmen angefallen sind

10.07.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Juni 2025
  2. der Umsatzsteuer für Juni 2025 bzw. das 2. Quartal 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 2. Quartal 2025 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

25.07.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Juni 2025


31.07.2025:
One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 2. Quartal 2025
Abgabefrist für Steuererklärungen 2024 (bei nicht steuerlich beratenen Steuerpflichtigen)

11.08.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Juli 2025
  2. der Umsatzsteuer für Juli 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

15.08.2025:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- sowie Grundsteuer


25.08.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Juli 2025

10.09.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für August 2025
  2. der Umsatzsteuer für August 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


25.09.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für August 2025


30.09.2025:
Fristablauf für Vorsteuervergütungen bezüglich Vorsteuern, die in 2024 bei in der EU ansässigen Unternehmen angefallen sind

10.10.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für September 2025
  2. der Umsatzsteuer für September 2025 bzw. das 3. Quartal 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)
  3. von Abzugsteuern für beschränkt Steuerpflichtige für im 3. Quartal 2025 einbehaltene Abzugsbeträge nach § 50a Abs. 5 S. 3 EStG bzw. § 10 StAbwG

27.10.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für September 2025


31.10.2025:
One-Stop-Shop – Übermittlung der Steuererklärung für das 3. Quartal 2025

10.11.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für Oktober 2025
  2. der Umsatzsteuer für Oktober 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

17.11.2025:
Fälligkeit der Vierteljahresrate für Gewerbe- sowie Grundsteuer


25.11.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für Oktober 2025


30.11.2025:
Antrag auf Berücksichtigung relevanter Freibeträge für Arbeitnehmer i.R.d. Lohnsteuerabzugs

10.12.2025:
Anmeldung und Abführung

  1. der Lohnsteuer für November 2025
  2. der Umsatzsteuer für November 2025 (sofern keine Dauerfristverlängerung)

Fälligkeit der Vierteljahresrate für Vorauszahlungen zur Einkommen-, Kirchen- sowie Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag


29.12.2025:
Übermittlung der Zusammenfassenden Meldung für November 2025


31.12.2025:
Übermittlung des Country-by-Country-Reportings (CbCR) für das Wirtschaftsjahr 2024
Antrag auf Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG betreffend das Kalenderjahr 2024

*Diese Übersichten sind lediglich als allgemeine, unverbindliche Information gedacht und können nicht als Ersatz für eine Recherche, fachkundige Beratung oder Auskunft dienen. Es besteht kein Anspruch auf sachliche Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder Aktualität. Jegliche Haftung seitens der Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB wird ausgeschlossen.

Alle Steuertermine für 2025 finden Sie hier als PDF-Datei.

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Caterina Adel
Senior Managerin
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