Aktuelles zur Umsatzsteuer
Das „Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ setzt u. a. die europäischen Vorgaben zur Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und sonstigen elektronisch erbrachten Dienstleistungen um und enthält dabei wichtige Änderungen ab 01.01.2015 für entsprechende Dienstleistungen an Privatpersonen innerhalb der EU (B2C-Umsätze). Der Leistungsort bei diesen Leistungen befindet sich künftig grundsätzlich im Land des Leistungsempfängers, unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist oder nicht.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.
Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner