Aktuelles zur Umsatzsteuer
Nachweiserfordernis für Nettorechnungsstellung: Für eine Vielzahl von Dienstleistungen an andere Unternehmer bestimmt sich der Leistungsort nach dem Ansässigkeitsort des Leistungsempfängers. Sitzt der Leistungsempfänger im Ausland, fällt in Deutschland keine Umsatzsteuer an. Die Leistung ist im Ausland steuerbar und bestimmt sich nach dortigem Steuerrecht.