Aktuelles zur Umsatzsteuer
Umsatzsteuer entsteht bei Sollbesteuerung (Regelfall) bereits im Zeitpunkt der Leistungsausführung und damit regelmäßig mit Übergabe und Abnahme des fertigen Werks. Dies gilt auch dann, wenn noch nicht das volle Entgelt vereinnahmt wurde. Erst zu dem Zeitpunkt, in dem das Entgelt uneinbringlich wird, hat eine Berichtigung der Umsatzsteuer zu erfolgen.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.