Aktuelles zur Umsatzsteuer
Deutsche Unternehmer können sich die Umsatzsteuer anderer europäischer Staaten, die ihnen in Rechnung gestellt wurde im Wege des Vorsteuervergütungsverfahrens rückerstatten lassen. Entsprechende Anträge sind zentral für alle Erstattungsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern in elektronischer Form zu stellen. Der Erstattungsantrag muss bis spätestens 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres gestellt werden. Dabei ist für jeden Erstattungsstaat ein gesonderter Antrag erforderlich, in dem aber mehrere Rechnungen über einen Erstattungszeitraum von mindestens 3 Monaten zusammengefasst werden können. Der Vergütungsbetrag muss in aller Regel mindestens 400 Euro betragen. Bei Anträgen über ein gesamtes Kalenderjahr reduziert sich dieser Betrag auf 50 Euro. Bestimmte Mitgliedstaaten sehen darüber hinaus Sonderregelungen, wie die Einreichung von Belegen bei Überschreiten gewisser Grenzen, vor.
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.