Immobilien haben im Wirtschaftsleben bei Erwerb und bei Veräußerung, aber auch für die An- und Vermietung, eine wesentliche Bedeutung. Gewerbeimmobilien stellen für den Mieter häufig die Grundlage seiner gewerblichen Tätigkeit dar.
Bei der Wohnraumvermietung bildet die angemietete Immobilie den Lebensmittelpunkt des Mieters. Zudem gewinnt der Wohnsitz des Mieters infolge des Trends zur Ausweitung der Arbeit im Home Office auch für dessen berufliche Tätigkeit immer mehr an Bedeutung. Für den Vermieter sind die Mieteinnahmen oft ein wesentlicher Teil seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage. Der wirtschaftliche Ertrag des Grundstücks stammt aus den Mieteinnahmen und finanziert in der Regel den Erwerb der Immobilie durch den Eigentümer. Auch die Vereinbarungen zur Umlage von Betriebskosten und zu den Instandhaltungs- und Instandsetzungspflichten sind zu beachten, da ungünstige vertragliche Vereinbarungen zu diesen Punkten die Kalkulation des Investors erheblich durcheinanderbringen können.
In Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) können sich Reibungspunkte und Konflikte ergeben, die im Interesse einer ordnungsmäßigen Verwaltung der Wohnanlage auszuräumen sind. Vor diesem Hintergrund sollten die rechtlichen Aspekte des Erwerbs und der Nutzung von Immobilien einschließlich der einschlägigen Maklerverträge mit der Aufmerksamkeit geprüft und gestaltet werden, die ihrer tatsächlichen und wirtschaftlichen Bedeutung entspricht.
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