Das Erbschaftsteuergesetz, das auch auf Schenkungen Anwendung findet, sieht umfassende steuerliche Begünstigungen (§§ 13a, 13b ErbStG) für die Übertragung von Anteilen an gewerblichen Personengesellschaften, sog. Mitunternehmerschaften vor.

In Bayern sind seit dem Jahresbeginn 2025 neue Wertgrenzen gültig und kleine Schritte zum Bürokratieabbau sind getan. Grundlage der Änderungen ist die Neuregelung des Gesetzes über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (kurz BayWiVG: BayWiVG: Bayerisches Gesetz über wirtschafts- und vergaberechtliche Vorschriften (BayWiVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Januar 2005 (GVBl. S. 17) BayRS 700-2-W

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Dass sich aus Mietrückständen schnell ein Grund für eine fristlose Kündigung ergeben kann ist schon deshalb weitgehend bekannt, weil die Kündigungstatbestände wegen Mietrückständen gesetzlich ausdrücklich geregelt sind. Daher ist auch vielen Mietern bewusst, dass ein Mietrückstand in Höhe von zwei Monatsmieten oder in Höhe von mehr als einer Monatsmiete über zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine die kritische

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Mietverträge können, sofern sie alle nötigen Rechnungsangaben nach § 14 Abs. 4 UStG enthalten, als Rechnungen nach § 14 Abs. 1 UStG angesehen werden, woraus wiederum unrichtige Steuerausweise nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG resultieren können. Der BFH hat mit Urteil vom 05. Dezember 2024 (Az. V R 16/22) entschieden, dass ein vom

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Wenn ein Vermieter von Wohnraum ein bestehendes Mietverhältnis beenden möchte, kann dies mitunter schwierig sein, da eine ordentliche Kündigung nur beim Vorliegen eines berechtigten Interesses des Vermieters möglich ist. Der Wunsch des Vermieters, die Mietsache selbst zu Wohnzwecken nutzen zu wollen, ermöglicht dem Vermieter jedoch eine Eigenbedarfskündigung.

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Anfang November 2024 haben wir Sie über die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) für Ihr Unternehmen informiert. Die CSRD sollte für zahlrei-che Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten, Voraussetzung war jedoch der Abschluss des Gesetzgebungsverfahres bis zum 31. Dezember 2024. Nicht zuletzt aufgrund des Endes der Ampelkoalition wurde das CSRD-Umsetzungsgesetz bisher nicht verabschiedet.

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Mit Wirkung ab 01.01.2025 wurden die bestehenden Anzeige- und Berichtigungspflichten von Steuererklärungen nach § 153 AO erweitert. Steuerpflichtige müssen demnach nicht mehr nur Steuererklärungen berichtigen, wenn sie nachträglich erkennen, dass Erklärungen unrichtig oder unvollständig waren.

Seit vielen Jahren ist die Frage nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status von auf Honorarbasis freiberuflich tätigen Lehrern – etwa Volkshochschul- oder Musiklehrern, aber auch (Sport-)Trainern und Dozenten – eines der großen Streitthemen vor den Sozialgerichten. Bundestag und Bundesrat haben dieser unendlichen Geschichte mit der Verabschiedung des am 1. März 2025 in Kraft getretenen § 127 SGB

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Die Betriebskosten haben insbesondere vor dem Hintergrund der in den letzten Jahren zu beobachtenden Preissteigerungen für Energie und Verbrauchmaterial eine erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangt. Dies gilt insbesondere für die Gewerberaummiete mit den dort im Vergleich zu Wohnraummietverhältnissen regelmäßig wesentlich höheren Verbräuchen.

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Durch das Jahressteuergesetz 2024 wurde gesetzlich geregelt (§ 23 Abs. 27 GrEStG), dass Grundstücksübertragungen zwischen Personengesellschaften und ihren Gesellschaftern, die vor Ablauf des 31.12.2026 erfolgt sind und deren Nachbehaltensfristen zum 31.12.2026 noch laufen, weiterhin von der Grunderwerbsteuer befreit bleiben.