Sonderinformation: Das Jahressteuergesetz 2022
Mittwoch, 18 Januar 2023
Am 16. Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz und damit einigen grundlegenden Gesetzesänderungen zugestimmt. Nachfolgend möchten wir Ihnen über die wesentlichen beschlossenen Neuerungen einen Überblick verschaffen: Einkommensteuer Ertragssteuerbefreiung für bestimmte Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG) Steuerbefreiung für Anlagen mit: -Bruttonennleistung bis zu 30 kW auf Einfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien und -Bruttonennleistung bis zu 15
SP&P Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fusioniert mit SONNTAG
Montag, 16 Januar 2023
SP&P Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fusioniert mit SONNTAG Mit dem Jahreswechsel haben sich die Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner mit Standort in Ulm und die Ulmer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SP&P zusammengeschlossen. Gemeinsam stärken beide Kanzleien als Teil der SONNTAG Gruppe die Möglichkeit zur multidisziplinären Beratung in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Steuern und Recht. Die ausführliche Presseinformation können Sie
- Published in allgemein., news., presse., publikationen., topnews.
Sonderinformation: Abwehr von Ansprüchen auf Annahmeverzugslohn
Freitag, 13 Januar 2023
Zentrales Risiko für einen Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzprozess ist die Gefahr, zur Leistung von sogenanntem Annahmeverzugslohn verurteilt zu werden. Hiermit ist gemeint, dass Arbeitnehmer nach Abschluss eines gewonnenen Kündigungsschutzprozesses die rückständige Vergütung für vergangene Zeiträume nachfordern können – selbst wenn infolge der Arbeitgeberkündigung tatsächlich keine Arbeitsleistung mehr erbracht wurde. Insoweit tragen vor allem Arbeitgeber das
REIF für SONNTAG
Freitag, 13 Januar 2023
Dr. Thomas Reif schließt sich mit seinem Team SONNTAG an Mit Dr. Thomas Reif erweitert die Augsburger Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner Ihre Expertise – insbesondere im Bereich Energiewirtschaft und Klimaschutz. Die ausführliche Presseinformation können Sie hier nachlesen.
- Published in allgemein., news., presse., publikationen., topnews.
Sonderinformation: WEG-Verwaltung – Ergänzung von Tagesordnungspunkten
Donnerstag, 12 Januar 2023
In Wohnungseigentümergemeinschaften werden die Entscheidungen bezüglich der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums regelmäßig in Eigentümerversammlungen durch Beschlussfassungen getroffen. Welche Beschlussthemen in der Eigentümerversammlung behandelt werden, ergibt sich aus der den Miteigentümern mit der Einladung zur Eigentümerversammlung bekanntgegebenen Tagesordnung. Wenn in der Eigentümerversammlung Beschlüsse gefasst werden, die nicht in der Tagesordnung angekündigt wurden, können derartige Beschlüsse schon
SONNTAG erweitert die Partnerschaft um sechs Sozien
Montag, 09 Januar 2023
Michael Ammer, Daniel J. Stix, Dominic Wörlein, Dr. Viktor Stepien, Julian N. Modi und Mikhail B. Rasumny werden zum Jahresbeginn 2023 in die Partnerschaft aufgenommen. Zum 1. Januar erweitert SONNTAG mit sechs Partnern aus den eigenen Reihen die Führungsebene der Kanzlei und stärkt damit sowohl den Rechts- sowie den Steuer- und Beratungsbereich. Die multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei
- Published in allgemein., news., presse., publikationen., topnews.
Geschützt: Newsletter | Fachinformation 01.2023
Freitag, 30 Dezember 2022
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
- Published in allgemein., news.
Sonderinformation: Umlage des Kohlendioxidpreises ab dem 01. Januar 2023 auch auf Vermieter
Mittwoch, 28 Dezember 2022
Bisher konnten Vermieter von Wohngebäuden die Kosten für CO2, die durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Europäische Emissionshandelssystem (ETS) entstehen, vollständig an ihre Mieter weitergeben. Der CO2-Preis traf im Ergebnis also ausschließlich den Mieter. Der Preis setzte zwar Anreize für sparsames Heizverhalten des Mieters, nicht aber für Sanierungsmaßnahmen des Vermieters. Die klimapolitisch beabsichtigte Lenkungswirkung wurde daher
Sonderinformation: Angemessenheit von Betriebsausgaben
Dienstag, 27 Dezember 2022
Von der grundsätzlichen Abziehbarkeit von Betriebsausgaben sieht das Steuerrecht einen ganzen Katalog von Ausnahmen vor, welche die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage nicht mindern dürfen. Neben den allgemein bekannten nichtabziehbaren Betriebsausgaben wie z.B. Geschenke über 35 € oder 30% der Bewirtungskosten gibt es das steuerliche Abzugsverbot für Betriebsausgaben, die nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (§ 4