Sonderinformation: Wirecard-Finanzskandal – Anmeldung von Schadensersatzansprüchen zum Kapitalanleger-Musterverfahren
Freitag, 19 August 2022
Das Landgericht München I hat mit Beschluss vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) ein Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Wirecard AG, Herrn Dr. Markus Braun, und die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (EY) eingeleitet. In diesem Musterverfahren soll das Bayerische Oberste Landesgericht nun gebündelt für alle Parallelverfahren
Sonderinformation: Urteil des Landgerichts München I – Erhöhte Abmahngefahr aufgrund der Einbindung von „Google Fonts“ auf Unternehmenswebseiten
Dienstag, 09 August 2022
Viele Unternehmen – auch aus dem Kreis unserer Mandanten – erhalten derzeit Abmahnschreiben im Zusammenhang mit der dynamischen Einbindung von Google Fonts auf ihren Webseiten. Hierbei wird beanstandet, dass aufgrund der dynamischen Einbindung von Google Fonts personenbezogene Daten der Nutzer, insbesondere die IP-Adresse, an die Server von Google übermittelt werden. Unter Verweis auf eine
Information für Arbeitgebermandanten zur Energiepreispauschale
Mittwoch, 03 August 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde die Auszahlung einer Energiepreispauschale (EPP) beschlossen. Die EPP ist eine Einmalzahlung, die Anspruchsberechtigten nur für den Veranlagungszeitraum 2022 gewährt wird. Die Höhe der EPP beträgt 300,00 Euro. Die EPP ist steuerpflichtig, aber sozialversicherungsfrei. Wenn eine Einkommensteuererklärung für 2022 eingereicht wird und die Voraussetzungen vorliegen, wird die EPP von Amts wegen
Beitrag in der Südwest Presse | Mieterhöhung – was tun angesichts der aktuellen Inflation
Mittwoch, 03 August 2022
Unser Partner und Rechtsanwalt Dr. Benjamin Riedel informiert Sie über Mieterhöhung – was tun angesichts der aktuellen Inflation. Die Veröffentlichung finden Sie hier.
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Sonderinformation: Home-Office in der Mietwohnung – darf man das eigentlich?
Donnerstag, 28 Juli 2022
Arbeitnehmern wurde in den letzten Jahren umfangreich die Möglichkeit eingeräumt, die eigene Arbeitsleistung auch von zu Hause zu erbringen. Diese Form der beruflichen Tätigkeit wird aber wohl auch über die COVID-19-Pandemie hinaus erhalten bleiben. Trotz oder vielleicht sogar gerade wegen der weiten Verbreitung dieses Phänomens stellt sich jedoch die Frage: Ist es rechtlich eigentlich erlaubt,
Geschützt: Newsletter | Fachinformation 8.2022
Dienstag, 26 Juli 2022
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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SP&P Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft schließt sich SONNTAG an
Donnerstag, 21 Juli 2022
Die Wirtschaftskanzlei Sonntag & Partner fusioniert zum Jahresanfang 2023 mit der Ulmer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft SP&P. Durch den Zusammenschluss des Teams von SP&P mit Sonntag & Partner am Standort Ulm entsteht eine starke multidisziplinäre Wirtschaftskanzlei für die Region. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation.
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Sonderinformation: Wasserschäden und Gebäudeversicherungen
Dienstag, 19 Juli 2022
Wasserschäden sind ein häufig auftretendes Phänomen, das regelmäßig mit erheblichen Sanierungskosten verbunden ist. Viele Haus- und Wohnungseigentümer fühlen sich insoweit durch ihre Wohngebäudeversicherung hinreichend abgesichert. Doch diese gefühlte Sicherheit kann trügerisch sein, da der von der Rechtsprechung angenommene Umfang des Versicherungsschutzes von der Einschätzung der betroffenen Haus- und Wohnungseigentümer abweichen kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte
Sonderinformation: Neue (bußgeldbewehrte) Pflichten des Arbeitgebers ab 01.08.2022 – Umsetzung der sog. Arbeitsbedingungen-Richtlinie
Mittwoch, 06 Juli 2022
Die Richtlinie (EU) 2019/1152 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union führt zu weitreichenden Gesetzesänderungen – vor allem des Nachweisgesetzes – und geht mit um-fangreichen Unterrichtungspflichten des Arbeitgebers einher. Bemerkenswert ist, dass etwaige Verstöße gegen das Nachweisgesetz erstmals bußgeldbewehrt sind. Als Arbeitgeber sollten