In diesem Jahr erhält Sonntag & Partner erstmals Auszeichnungen für zwei der „Besten Anwälte des Jahres“. Dr. Konrad Kern, ausgezeichnet in den Schwerpunkten Internationales Schiedsverfahren, Konfliktlösung sowie Schiedsverfahren | Streitbeilegung | Mediation. Mit Dr. Thomas Dehesselles erhält die Kanzlei erstmalig die Auszeichnung für den Bereich Steuerrecht. Weitere Informationen zu den Rankings finden Sie in der

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Sonderinformation: Das Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen – Handlungsbedarf für jedes Unternehmen

Augsburg, 5. März 2019. SONNTAG & PARTNER gehört auch in diesem Jahr wieder zu den Top-Steuerkanzleien. Das ist das Ergebnis einer Studie, die das Hamburger Marktforschungsinstitut Statista für das Nachrichtenmagazin Focus durchgeführt hat. Die gelisteten Kanzleien werden als „Top Steuerkanzlei 2019“ ausgezeichnet. Für die bundesweite Befragung wurden rund 10.000 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Führungspositionen per

Vorsicht bei fehlender Vereinbarung der Arbeitszeit | Reinmar Hagner | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Wesentliche Änderung beim Minijob: Gefahr der Sozialversicherungspflicht bei fehlender Vertragsregelung! Reinmar Hagner | Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Sonderinformation: Gesetzesänderung zur Arbeit auf Abruf

Was ändert sich zum 01.01.2019 | Wolfgang Löhr, Wirtschaftsprüfer Steuerberater |Charlotte Geiger | Rechtsanwältin Sonderinformation: Umsatzsteuer – Das Jahressteuergesetz 2019

Jürgen Baur zum Partner berufen

Freitag, 21 Dezember 2018

Steuerberater Jürgen Baur ergänzt zum Jahresbeginn die Partnerschaft bei Sonntag & Partner Nach dem Motto „wir wachsen weiter“ setzt Sonntag & Partner den Kurs fort und setzt zu Jahresbeginn einen weiteren Partner ein. Zum 1. Januar 2019 erweitert Steuerberater Jürgen Baur (38) die Partnerschaft und verstärkt mit seinem Engagement das Kompetenzfeld ‚Bewertungsdienstleistungen und Transaktionsberatung‘ bei

Artikel von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner Entlastungsansprüche für beschränkt Steuerpflichtige, die in Deutschland Kapitalerträge oder Vergütungen i.S. von § 50a EStG (z.B. Lizenzzahlungen) erhalten, können sich aus den DBA oder aus der Umsetzung des Unionsrechtes in § 43b, 50g EStG ergeben. Trotz dieser Begünstigungen ordnet § 50d I S. 1 EStG an, dass der

Wasserpreise: Sonntag und Gaßner Groth erstreiten Grundsatzurteil. Lesen Sie jetzt die „JUVE-Nachricht“ und informieren Sie sich. Für mehr Informationen: JUVE-Nachricht

Veranstaltung der IHK Schwaben. Es wird u. a. ein Überblick über die relevanten Vorschriften und Verfahrensgrundsätze des Wettbewerbsrechts gegeben. Tagungszentrum S4 | An der Stadtmauer 4 | 87435 Kempten Mehr Informationen finden Sie hier.

Mit dieser Sonderbeilage möchten wir Sie auf das neue Urteil des BAG zur Unwirksamkeit arbeitsvertraglicher Ausschlussfristen hinweisen. Sonderinformation Entscheidung BAG zur Ausschlussfrist