Die Umrüstung auf Elektromobilität ist seit Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes – kurz: GEIG – am 24.03.2021 keine Herausforderung, die allein die Automobilindustrie trifft. Das Gesetz bestimmt umfassende Pflichten für Neubauten und Bestandsgebäude, sodass Eigentümer und Bauherren ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Bei Lektüre des Gesetzes offenbaren sich Lücken, die zu Unsicherheiten bei den Betroffenen führen.

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Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Augsburger Partners, Rechtsanwalt Michael Wagner, die Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH beim Erwerb und der Übernahme von Vermögensgegenständen, Vertragsverhältnissen und Arbeitsverhältnissen des operativen Geschäftsbereichs „Food“ der BARTEC BENKE GmbH am Standort Gotteszell umfassend rechtlich beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Mikhail B. Rasumny,

Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Augsburger Partners, Rechtsanwalt Michael Wagner, die Debros GmbH bei dem Verkauf einer Mehrheit an der DEKEMA Dental – Keramiköfen GmbH umfassend rechtlich beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Mikhail B. Rasumny und Özgül Gülya (alle Corporate/M&A) von SONNTAG beratend tätig.

Immer mehr Unternehmen bieten auf ihrem Betriebsgelände E-Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen an. Viele Unternehmen sehen dies als Kundenservice bzw. als Teil der Bonifizierung von Mitarbeitern oder der so genannten CSR (Corporate Social Responsibility). Darüber hinaus sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 01.01.2025 verpflichtend vor, einen sogenannten

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Zur Repräsentation des eigenen Unternehmens ist der Internetauftritt und dabei insbesondere die Nutzung sozialer Netzwerke für Arbeitgeber unverzichtbar geworden. Damit geht nicht selten die Darstellung von Arbeitnehmern (m/w/d) auf Schnappschüssen von Unternehmensevents, eigens angefertigten Werbeaufnahmen oder auch schlicht bei Ausübung ihrer Tätigkeit einher. Dieser scheinbar harmlose Vorgang – das Anfertigen von Bildaufnahmen und deren Veröffentlichung

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Wir bei SONNTAG legen großen Wert darauf, unser Fachgebiet und -wissen ständig weiterzuentwickeln, um unseren Mandanten eine noch vielseitigere und lösungsorientiertere Beratung bieten zu können. Deshalb freuen wir uns zu verkünden, dass wir auch dieses Jahr wieder als Sponsor – und erstmals auch als Aussteller – auf dem A³ Immobilienkongress vertreten sind. Der Kongress wird

Erst kürzlich hatten wir Ihnen via Sonderinformation von der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) berichtet, dass der Kaufpreisanspruch eines Bauträgers, nicht bereits nach 3, sondern erst nach 10 Jahren verjährt (Urt. v. 07.12.2023 – Az.: VII ZR 231/22). Mit Urteil vom 15.03.2024 hat der BGH nunmehr eine weitere Entscheidung zum Thema der Verjährung getroffen und klargestellt,

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Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.

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Die Reformation des deutschen Vergaberechts ist voll im Gange. Oder? Was wurde eigentlich aus dem Vorhaben der Regierung, Vergaben und öffentliche Beschaffungen durch eine bessere Gesetzgebung zu erleichtern, zu beschleunigen und rechtssicherer zu machen? Zuletzt wurde das Vergaberecht umfassend 2015 reformiert – die Rechtsetzungsakte zur beschleunigten Beschaffung in Reaktion auf die Corona-Krise sowie den russischen

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Wenn das altehrwürdige Vergaberecht auf neue Technologien trifft: die Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern hatte kürzlich über die Zulässigkeit einer Rüge per WhatsApp zu entscheiden – mit erstaunlichem Ergebnis. Zugrunde lag ein Sachverhalt, wonach das Angebot eines Bieters deshalb von der Wertung ausgeschlossen wurde, weil ein geforderter Nachweis eines Gütekennzeichens nach „RAL“ für den Kanalbau nicht vorgelegt wurde.

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