Donnerstag, 28.09.2017, 09:00 – 11:30 Uhr Sonntag & Partner, Schertlinstr. 23, 86159 Augsburg Anmeldung erforderlich: seminare@sonntag-partner.de In Verbindung stehende Artikel: – Sonderinformation: Neue Anforderungen an den Datenschutz in der betrieblichen Praxis nach der EU-Datenschutzgrundverordnung – 06.09.2017  – Sonderinformation: Neue Anforderungen an den Datenschutz in der betrieblichen Praxis nach der EU-Datenschutzgrundverordnung – 06.09.2017 

von Dr. Constantin Goette Am 22. Februar dieses Jahres veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der 4. EU-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie EU 2015/849) – am 2. Juni 2017 stimmte der Bundesrat diesem Entwurf endgültig zu. Die neue Fassung des Geldwäschegesetzes trat am 26. Juni 2017 in Kraft und dient primär der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Hintergrund

„Wer nicht handelt, haftet“, Sonderinformation von Prof. Dr. Ulrike Trägner, Julian N. Modi und Frank Layher Der Countdown läuft. Ab dem 25. Mai 2018 gilt sowohl die Datenschutzgrundverordnung ( DSGVO) EU-weit als auch ein neues nationales Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Insbesondere die Rechte von Betroffenen d.h. von Personen, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden, sollen wesentlich gestärkt werden.

Aktuelles zur Umsatzsteuer von Martha Klink, Sonntag & Partner Die umsatzsteuerliche Organschaft wurde in den vergangenen Jahren durch zahlreiche Rechtsprechungsänderungen, insbesondere bei der Eingliederung von Personengesellschaften, beherrscht. Durch das Schreiben des BMF vom 26.05.2017 hat sich nun auch die Finanzverwaltung (erneut) mit der umsatzsteuerlichen Organschaft auseinandergesetzt und einige Änderungen des UStAE vorgenommen. Eingliederung von Personengesellschaften

Sonderinformation von Patrick Pointner und Dr. Rudolf Rupprecht, Sonntag & Partner Am 4. Mai wurde das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die gesetzlichen Änderungen des kaufrechtlichen Gewährleistungsrechts werden am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Mit

Artikel von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner Anfang des Jahres hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlassungen auf den Weg gebracht. Damit soll die steuerliche Abzugsfähigkeit von Lizenzzahlungen und anderen Aufwendungen für die Überlassung von Rechten durch nahestehende Personen (im Sinne des § 1 Abs. 2 AStG) beim

Artikel von Dr. Andreas Katzer, Gabriele Falch, Michael Zayoz Sozialversicherungspflicht von Gesellschafter-Geschäftsführern in der GmbH Gefahr einer teuren Betriebsprüfung Gesellschafter-Geschäftsführer rücken zunehmend in den Blick der Betriebsprüfer der Rentenversicherungsträger. Sofern Geschäftsführer nicht ohnehin als sozialversicherungspflichtige Beschäftigte gemeldet sind, sondern als Mitgesellschafter in der Sozialversicherung beitragsfrei geführt werden, kann es unter Umständen zu immensen Nachzahlungen kommen.

Artikel von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner Ende letzten Jahres wurden die Verwaltungsgrundsätze zur Betriebsstättengewinnaufteilung veröffentlicht. Die wichtigsten Neuerungen betreffen unter anderem folgende Bereiche: • Der zentrale Begriff der Personalfunktion wird näher erläutert: Die Funktionsaufteilung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte erfolgt grundsätzlich nach qualitativen Gesichtspunkten. Sofern eine Person in mehreren Betriebsstätten qualitativ hochwertige Tätigkeiten erbringt, kann

Beitrag von Stephanie Deiters, Sonntag & Partner Die bisherigen restriktiven Regelungen zur Verlustnutzung gem. § 8c KStG, wodurch Umstrukturierungen ohne den Verlust der Verlustvorträge – auch im internationalen Kontext – in Praxis kaum möglich waren, wurden um einen neuen Paragraphen 8d KStG ergänzt, der rückwirkend ab 01.01.16 anwendbar ist. Unter gewissen Voraussetzungen bleiben die Verlustvorträge

von Ulrike Trägner und Reinmar Hagner, Sonntag & Partner Neue Hürden für die Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer Mit Wirkung zum 30.12.2016 hat der Gesetzgeber einen neuen § 95 Abs. 2 Satz 3 SGB IX in das Gesetz eingefügt. Danach ist die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen unwirksam, die der Arbeitgeber ohne eine vorherige Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung ausspricht.