Aktuelles zur Umsatzsteuer Vermittler (z. B. Autohändler, Zentralregulierer, Reisebüros), die in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig werden, gewähren Kunden häufig Preisnachlässe auf die vermittelten Verträge zulasten ihrer Vermittlungsprovision (z. B. durch kostenlose Zubehörlieferungen, Gutschriften). Die Finanzverwaltung war bislang der Auffassung, dass die Vermittler ihre Vermittlungsprovision um den Wert des Preisnachlasses mindern können. Diese

Schwellenwerterhöhung und Neudefinition der Umsatzerlöse – Mögliche Auswirkung auf die gesetzliche Prüfungspflicht von Bernhard Hall (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) und Ilona Egger (Wirtschaftsprüferin / Steuerberaterin) Die Bundesregierung hat am 7. Januar 2015 den Entwurf für ein Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) beschlossen. Die zugrunde liegende EU-Bilanzrichtlinie 2013/34/EU ist bis zum 20. Juli 2015 in deutsches Recht umzusetzen, d. h.

von Christoph Thomas (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Ulrich Stauber (Wirtschaftsprüfer, Steuerberater), Jürgen Baur (Steuerberater), Dr. Henriette Burkhardt-Böck (Wirtschaftsprüferin, Steuerberaterin) Mit der Entwicklung einer Stellungnahme zu Einzelfragen bezüglich Wertminderungen von Vermögenswerten nach IAS 36 hat sich der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW dazu entschieden, eine Anwendungsunterstützung sowohl für Abschlussersteller als auch Abschlussprüfer zu entwickeln, um die Qualität von Abschlüssen

von Martin Jost (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht) Ab 1. Januar 2015 gilt ein bundesweiter branchenunabhängiger gesetzlicher Mindestlohn von EUR 8,50 brutto je Zeitstunde. Grundlage ist das am 16. August 2014 in Kraft getretene Mindestlohngesetz (MiLoG). Das MiLoG hat auch Auswirkung auf Arbeitgeber, die schon heute mehr als Mindestlohn zahlen. Wie die Gerichte und Verwaltungsbehörden die

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Durch das Kroatienanpassungsgesetz wurde der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers mit Wirkung zum 1.10.2014 u. a. um die Lieferung von bestimmten unedlen Metallen erweitert. Die Finanzverwaltung hatte hierzu mit Schreiben vom 26.9.2014 Stellung genommen und die Liefergegenstände, auf die die Regelung Anwendung findet, konkretisiert. Zudem beinhaltet das Schreiben eine Übergangsregelung, wonach

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Mit Wirkung zum 1.10.2014 wurden die Voraussetzungen zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen auf den Leistungsempfänger neu geregelt. Insbesondere muss der Leistungsempfänger seinerseits nachhaltig Bauleistungen erbringen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt Nachhaltigkeit vor, wenn zumindest 10% des Weltumsatzes durch Bauleistungen erzielt werden. Die Nachweispflicht, dass die Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger übergeht,

von Dr. Konrad Kern (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Stefan Hösler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht) Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs besteht jedenfalls für viele Verbraucher die Möglichkeit, die Bearbeitungsentgelte für Verbraucherdarlehensverträge zurückzuerhalten. Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation. Dr. Konrad Kern / Stefan Hösler, Sonntag

von Ulrich Stauber (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) Grundlagen Gemäß § 300 Abs. 1 Satz 1 HGB werden in einem Konzernabschluss der Jahresabschluss des Mutterunternehmens mit den Jahresabschlüssen der Tochterunternehmen zusammenzufasst. Die Aufstellung von nationalen/internationalen Konzernabschlüssen erfolgt i.d.R. unter Einsatz einer geeigneten Softwarelösung. Diese Software bzw. die entsprechenden IT-Systeme und -prozesse müssen sicherstellen, dass die Vollständigkeit und

von Dr. Konrad Kern (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Stefan Hösler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank – und Kapitalmarktrecht) Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes im Zusammenhang mit der Rückforderung von Bearbeitungsentgelten für Verbraucherdarlehen besteht in bestimmten Fällen Handlungsbedarf. Mehr Informationen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation. Dr. Konrad Kern / Stefan

von Barbara Gayer (Rechtsanwältin, Steuerberaterin) und Thomas Kastenmeier (Rechtsanwalt, Steuerberater) Nach geltendem Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht kann bei der Vererbung oder Schenkung von Unternehmensvermögen für die Ermittlung der Steuerbelastung ein Wertabschlag von 85 % (Regelverschonung) bzw. 100 % (Vollverschonung) vom Verkehrswert vorgenommen werden. Diese Verschonungsregeln sind zwar an bestimmte Voraussetzungen (Einhaltung von Haltefristen, Beibehaltung der Lohnsummen,