Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Nachdem das BMF in seinen zwei Schreiben vom 5.2.2014 und vom 8.5.2014 zur Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 22.8.2013) hinsichtlich des Übergangs der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen Stellung genommen hat, reagiert der Gesetzgeber. Im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und

Aktuelles zur Umsatzsteuer Sofern Leistungen sowohl mit Abzugsumsätzen (z. B. steuerpflichtige Vermietung) als auch mit Ausschlussumsätzen (z. B. steuerfreie Wohnungsvermietung) in Verbindung stehen, so dass eine direkte und unmittelbare Zuordnung nicht möglich ist, hat eine Aufteilung unter sachgerechter Schätzung zu erfolgen. Dabei kann gesetzlich ein Umsatzschlüssel nur zur Anwendung kommen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung

Hinweise zur Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Der IDW Praxishinweis 1/2014 konkretisiert die Vorgaben des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) in Bezug auf KMU. In der Bewertungspraxis treten, gerade bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte für kleine und mittlere Unternehmen, häufig Fragen der praktischen Umsetzung allgemeiner Bewertungsgrundsätze auf. Der Praxishinweis

Aktuelles zur Umsatzsteuer Erbringt ein deutscher Unternehmer Lieferungen insbesondere an Privatpersonen in anderen EU-Staaten, verlagert sich der Leistungsort dieser Lieferungen von Deutschland in den anderen EU-Staat, sobald die jeweilige Lieferschwelle des EU-Staates überschritten wird (sog. Versandhandelsregelung). Deutsche Unternehmer müssen sich im entsprechenden EU-Staat für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen, in den Rechnungen an Stelle der deutschen

Aktuelles zur Umsatzsteuer Mit Schreiben vom 2.1.2014 hatte das BMF zu der Frage der Zuordnung von Leistungen zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen Stellung genommen. Es unterscheidet zwischen: Zuordnungsgeboten (bei voller unternehmerischer Nutzung) Zuordnungsverboten (bei unternehmerischer Nutzung von weniger als 10 %) Zuordnungswahlrechten (bei teilweise unternehmerischer und teilweise privater Nutzung) Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation

Update zur Umsatzsteuer Mit Schreiben vom 5.2.2014 hat das BMF seien Auffassung zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen an die Rechtsprechung des BFH angepasst (siehe auch Newsletter 02/2014). Die Steuerschuldnerschaft wechselt nunmehr, sofern der Leistungsempfänger die empfangene Bauleistung selbst zur Erbringung einer eigenen Bauleistung verwendet. Insbesondere eine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen durch den

Update zur Umsatzsteuer Das BMF hatte in seinem Schreiben vom 5.2.2014 zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen seine Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregelung auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Schreibens im Bundessteuerblatt I bezogen. Das Schreiben wurde im BStBl. I 2014 in der Ausgabe 3 auf Seite 233 mit Datum vom 14. Februar 2014 veröffentlicht, so dass

Handlungsbedarf für Alt- und Neuverträge Durch das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ hat der Gesetzgeber die Vorschriften über die ertragsteuerliche Organschaft reformiert. Hintergrund der Gesetzesänderung In der Vergangenheit haben unklare Formulierungen zur Verlustübernahmepflicht des Organträgers in Gewinnabführungsverträgen und Auslegungsstreitigkeiten häufig dazu geführt, dass steuerliche Organschaften gescheitert sind. Die Neuregelung

Aktuelles zur Umsatzsteuer Gesetzlicher Hintergrund Grundsätzlich schuldet im Umsatzsteuerrecht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Ausnahmen bestehen u. a. für Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Hier schuldet unter bestimmten Voraussetzungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 8, Abs. 5 S. 2 und 5 UStG). Insbesondere muss der leistungsempfangende Unternehmer hierfür selbst entsprechende Bau-

Aktuelles zur Umsatzsteuer Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, dass die Grundsätze und Vereinfachungen zur elektronischen Übermittlung der Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Wesentlichen auch für die Ausfuhr gelten sollen. Als Belegnachweis ist bei Ausfuhren im elektronischen ATLAS-Verfahren grundsätzlich der Ausgangsvermerk heranzuziehen. Erfolgt keine elektronische Ausfuhranmeldung und wird der Liefergegenstand versendet, kann alternativ