Aktuelles zur Umsatzsteuer Deutsche Unternehmer können sich die Umsatzsteuer anderer europäischer Staaten, die ihnen in Rechnung gestellt wurde, im Wege des Vorsteuervergütungsverfahrens rückerstatten lassen. Entsprechende Anträge sind zentral für alle Erstattungsstaaten beim Bundeszentralamt für Steuern in elektronischer Form zu stellen. Der Erstattungsantrag muss bis spätestens 30. September des auf den Erstattungszeitraum folgenden Kalenderjahres gestellt werden.

von Tobias Buchmann (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Alessandra Schnell (Rechtsanwältin) Am 29. Juli 2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Gesetz“) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und stärkt die Rechtsposition der Gläubiger. Das Gesetz regelt, dass

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Ausnahmen bestehen jedoch u. a. für Bauleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Insbesondere muss dieser selbst entsprechende Bauleistungen erbringen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 UStG). Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation. Dr. Stefanie Becker,

von Dr. Konrad Kern (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Stefan Hösler (Rechtsanwalt, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht), Patrick Pointner (Rechtsanwalt), Denis Morrone (Rechtsanwalt) Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs halten wir die Möglichkeit zum Widerruf von Verbraucherdarlehensverträgen bei fehlerhaften Widerrufsbelehrungen, insbesondere von Immobiliendarlehen, sowie die Rückforderung von Bearbeitungsentgelten der Banken für besonders

von Johann Dieminger (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) und Andreas Schneider (Prüfungsassistent) Die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern sowie zum Datenzugriff (GoBD) des Bundesministeriums der Finanzen sollen die bisherigen GoBS aus dem Jahr 1995 und die GDPdU von 2002 ersetzen. Die kontinuierliche Weiterentwicklung von elektronischen IT-Systemen und dem mittlerweile sehr stark verbreiteten Einsatz

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund Nachdem das BMF in seinen zwei Schreiben vom 5.2.2014 und vom 8.5.2014 zur Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 22.8.2013) hinsichtlich des Übergangs der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen Stellung genommen hat, reagiert der Gesetzgeber. Im Rahmen des „Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und

Aktuelles zur Umsatzsteuer Sofern Leistungen sowohl mit Abzugsumsätzen (z. B. steuerpflichtige Vermietung) als auch mit Ausschlussumsätzen (z. B. steuerfreie Wohnungsvermietung) in Verbindung stehen, so dass eine direkte und unmittelbare Zuordnung nicht möglich ist, hat eine Aufteilung unter sachgerechter Schätzung zu erfolgen. Dabei kann gesetzlich ein Umsatzschlüssel nur zur Anwendung kommen, wenn keine andere wirtschaftliche Zurechnung

Hinweise zur Bewertung von kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) Der IDW Praxishinweis 1/2014 konkretisiert die Vorgaben des IDW Standards: Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen (IDW S1) in Bezug auf KMU. In der Bewertungspraxis treten, gerade bei der Ermittlung objektivierter Unternehmenswerte für kleine und mittlere Unternehmen, häufig Fragen der praktischen Umsetzung allgemeiner Bewertungsgrundsätze auf. Der Praxishinweis

Aktuelles zur Umsatzsteuer Erbringt ein deutscher Unternehmer Lieferungen insbesondere an Privatpersonen in anderen EU-Staaten, verlagert sich der Leistungsort dieser Lieferungen von Deutschland in den anderen EU-Staat, sobald die jeweilige Lieferschwelle des EU-Staates überschritten wird (sog. Versandhandelsregelung). Deutsche Unternehmer müssen sich im entsprechenden EU-Staat für umsatzsteuerliche Zwecke registrieren lassen, in den Rechnungen an Stelle der deutschen

Aktuelles zur Umsatzsteuer Mit Schreiben vom 2.1.2014 hatte das BMF zu der Frage der Zuordnung von Leistungen zum umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen Stellung genommen. Es unterscheidet zwischen: Zuordnungsgeboten (bei voller unternehmerischer Nutzung) Zuordnungsverboten (bei unternehmerischer Nutzung von weniger als 10 %) Zuordnungswahlrechten (bei teilweise unternehmerischer und teilweise privater Nutzung) Weitere Informationen finden Sie in der PDF-Datei der Sonderinformation