Update zur Umsatzsteuer Mit Schreiben vom 5.2.2014 hat das BMF seien Auffassung zum Übergang der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger bei Bauleistungen an die Rechtsprechung des BFH angepasst (siehe auch Newsletter 02/2014). Die Steuerschuldnerschaft wechselt nunmehr, sofern der Leistungsempfänger die empfangene Bauleistung selbst zur Erbringung einer eigenen Bauleistung verwendet. Insbesondere eine nachhaltige Erbringung von Bauleistungen durch den

Update zur Umsatzsteuer Das BMF hatte in seinem Schreiben vom 5.2.2014 zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen seine Anwendungs- und Nichtbeanstandungsregelung auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung des Schreibens im Bundessteuerblatt I bezogen. Das Schreiben wurde im BStBl. I 2014 in der Ausgabe 3 auf Seite 233 mit Datum vom 14. Februar 2014 veröffentlicht, so dass

Handlungsbedarf für Alt- und Neuverträge Durch das „Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts“ hat der Gesetzgeber die Vorschriften über die ertragsteuerliche Organschaft reformiert. Hintergrund der Gesetzesänderung In der Vergangenheit haben unklare Formulierungen zur Verlustübernahmepflicht des Organträgers in Gewinnabführungsverträgen und Auslegungsstreitigkeiten häufig dazu geführt, dass steuerliche Organschaften gescheitert sind. Die Neuregelung

Aktuelles zur Umsatzsteuer Gesetzlicher Hintergrund Grundsätzlich schuldet im Umsatzsteuerrecht der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Ausnahmen bestehen u. a. für Bau- und Gebäudereinigungsleistungen. Hier schuldet unter bestimmten Voraussetzungen der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und 8, Abs. 5 S. 2 und 5 UStG). Insbesondere muss der leistungsempfangende Unternehmer hierfür selbst entsprechende Bau-

Aktuelles zur Umsatzsteuer Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, dass die Grundsätze und Vereinfachungen zur elektronischen Übermittlung der Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Wesentlichen auch für die Ausfuhr gelten sollen. Als Belegnachweis ist bei Ausfuhren im elektronischen ATLAS-Verfahren grundsätzlich der Ausgangsvermerk heranzuziehen. Erfolgt keine elektronische Ausfuhranmeldung und wird der Liefergegenstand versendet, kann alternativ

Aktuelles zur Umsatzsteuer Hintergrund zur Vorsteueraufteilung Zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs hat zunächst eine Zuordnung der bezogenen Eingangsleistungen zu Ausgangsumsätzen zu erfolgen. Vorsteuern können damit entweder voll abgezogen werden, da sie Umsätzen zuzurechnen sind, die zum Abzug berechtigen oder im umgekehrten Fall voll vom Abzug ausgeschlossen sein. Stehen die Eingangsleistungen sowohl mit Abzugsumsätzen (steuerpflichtig) als auch

Aktuelles zur Umsatzsteuer Werden mehrere unterschiedlich zu besteuernde Leistungen (steuerfrei/steuerermäßigt/regelbesteuert) in einem Paket zu einem pauschalen Gesamtkaufpreis angeboten, stellt sich regelmäßig die Frage, wie der Gesamtkaufpreis aufzuteilen ist, wenn er von den jeweiligen Einzelverkaufspreisen abweicht. Diese Aufteilung muss in der Rechnung zwingend ausgewiesen werden. Bisherige Beurteilung durch Finanzverwaltung und Rechtsprechung Die Finanzverwaltung war bislang der

Aktuelles zur Umsatzsteuer Der BFH hat in einem aktuellen Urteil zum Übergang der Steuerschuldnerschaft bei Bauleistungen nach § 13b Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5 S. 2 UStG Stellung genommen. Er widerspricht hierin der bisherigen Auffassung der Finanzverwaltung im UStAE bei Bauträgern. Auffassung der Finanzverwaltung Die Finanzverwaltung schränkt den Übergang der Steuerschuldnerschaft auf die Fälle

Aktuelles zur Umsatzsteuer Unternehmer, die Leistungen im Sinne des § 13b Abs. 2 UStG ausführen (z. B. Grundstücksverkäufe, Bauleistungen, Gebäudereinigungsleistungen, Leistungen an ausländische Unternehmer), für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b Abs. 5 UStG), sind zur Ausstellung einer Rechnung mit der Angaben „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“ verpflichtet (§ 14a Abs. 5 UStG). Diese Verpflichtung

Aktuelles zur Umsatzsteuer Durch das Amtshilferichtlinienumsetzungsgesetz wurden die Pflichtangaben in der Rechnung um die Rechnungsangabe „Gutschrift“ erweitert (§ 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 10 UStG). Gutschriften im umsatzsteuerlichen Sinn liegen vor, wenn der Leistungsempfänger gegenüber dem Leistenden abrechnet und Einigkeit über diese Abrechnungsart besteht (§ 14 Abs. 2 S. 2 UStG). Die Neuregelung führte