Sonderinformation: Das neue Heizungsgesetz und seine Auswirkungen auf Wohnungseigentümer nach dem WEG
Donnerstag, 25 Januar 2024
Für die Einhaltung der Vorschriften des zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind grundsätzlich der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich. Daher gelten diese Vorschriften auch beim Vorliegen von Wohnungseigentum. Die Handlungsmöglichkeiten von Wohnungseigentümern sind jedoch durch die im Detail komplexen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes beschränkt. Dies kann bei der Umsetzung der Vorschriften des GEG zu Problemen
Sonderinformation: Mietrechtliche Auswirkungen des Heizungsgesetzes (GEG)
Freitag, 19 Januar 2024
Die zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wirken sich auch auf das deutsche Mietrecht aus. Im Nachfolgenden wird in der gebotenen Kürze beleuchtet, welche Folgen die freiwillige oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vorgenommene Umsetzung der energetischen Vorgaben hat: Die erweiterte Duldungspflicht Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) grundsätzlich dulden, sofern der Vermieter diese
Sonderinformation: Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – Wichtige Änderungen ab 01.01.2024
Freitag, 12 Januar 2024
Es war eines der medial strittigsten Themen der letzten Wochen und Monate, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder umgangssprachlich „Heizungsgesetz“. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kurz vor der Sommerpause des Bundestages unterbrochen wurde, treten die vom Bundestag beschlossenen Änderungen, durch die das seit 01.11.2020 geltende GEG novelliert werden soll, nun am 01.01.2024 in Kraft. Zentrale
Sonderinformation: BGH verschärft Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern
Donnerstag, 11 Januar 2024
Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) verändert maßgeblich die Dynamik im Immobilienerwerb. Zu dem lang bewährten Grundsatz „Caveat emptor“ (Der Käufer nehme sich in Acht) hat der BGH mit Entscheidung vom 15.09.2023 (Az.: V ZR 77/22) klargestellt, dass die bisherige Praxis, lediglich Unterlagen im virtuellen Datenraum bereitzustellen, nicht mehr ausreicht. Vielmehr müssen Verkäufer sicherstellen, dass der
Sonderinformation: Erkrankt oder Simulant? – Erschütterung des Beweiswerts der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Freitag, 29 Dezember 2023
Wenn Mitarbeiter eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vortäuschen, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen, ist das für Arbeitgeber nicht nur ärgerlich, sondern infolge des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch teuer. Wird die vermeintliche Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) „belegt“, mussten Mitarbeiter bislang kaum arbeitsrechtliche Sanktionen fürchten. Mit der AUB war das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit
Geschützt: Newsletter | Fachinformation 01.2024
Donnerstag, 28 Dezember 2023
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Presseinformation | SONNTAG ernennt neue Sozien und reagiert damit auf starkes Wachstum insbesondere an den Standorten Ulm und Nürnberg
Freitag, 22 Dezember 2023
SONNTAG ernennt neue Sozien und reagiert damit auf starkes Wachstum insbesondere an den Standorten Ulm und Nürnberg Augsburg, 22.12.2023 – Jana Leutloff, Berthold Straetmanns, Reinmar Hagner, Bernd Hoch und Dr. Maximilian Hüttel erweitern zukünftig die Führungsspitze von SONNTAG. Die Partnerschaft der interdisziplinären Wirtschaftskanzlei SONNTAG wächst weiter an. Mit Wirkung zum 01.01.2024 werden vier neue Sozien
Neue Pflichten für mehr Cybersicherheit | Beitrag von Julian N. Modi in der Bayrisch Schwäbischen Wirtschaft
Mittwoch, 20 Dezember 2023
Unser Partner Julian N. Modi hat einen Beitrag zum Thema „Cybersecurity“ im Magazin „Bayrisch Schwäbische Wirtschaft“ verfasst. Hier geht es zum Text.
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Update zur Grunderwerbsteuer | Kreditzweitmarktförderungsgesetz rettet Steuerbefreiung für Personengesellschaften bis Ende 2026
Montag, 18 Dezember 2023
Die Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern auf eine Gesamthand oder aber die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine oder mehrere an dieser Gesamthand beteiligte Personen bzw. auf eine andere Gesamthand sind unter den Voraussetzungen der §§ 5, 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei (vgl. Sonderinformation: Übertragung von Grundstücken unter Beteiligung von Personengesellschaften). Bislang galten