Dienstag, 25.09.2018 | 9:00 – 11:30 Uhr | MJU | Salon Ulmer Straße 96 | 89278 Nersingen Anmeldung bis 20.09.2018 Mehr Informationen finden Sie hier.

Wieso wir bei der Bundeskonferenz der Wirtschaftsjunioren dabei sind? Die Antwort finden Sie hier. Besuchen Sie uns auf der Tradeshow oder lauschen Sie dem Vortrag unseres Rechtsanwalts Julian Modi LL.M. zum Thema „IT-Recht in der Zukunft“.

Seit dem 25.05.2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Art. 37 Abs. 4 DSGVO und § 38 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Pflicht zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten besteht. Ist danach ein Datenschutzbeauftragter zu benennen, so müssen die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten gemäß Art. 37 Abs. 7 DSGVO der zuständigen Aufsichtsbehörde mitgeteilt werden. Für Unternehmen

Neu: S&P Steuer-App

Samstag, 30 Juni 2018

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Termin: 14. Juni 2018, 09:00 – 11:30 Uhr, bei Sonntag & Partner in Nürnberg Referenten: Herr Dr. Benjamin Riedel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Herr Tobias Rilling, Rechtsanwalt, LL.M., Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Herr Jörg Seidel, Steuerberater Anmeldung erforderlich: Seminare@sonntag-partner.de

Termin: 06. Juni 2018, 09:00 – 11:30 Uhr, bei Sonntag & Partner in Ulm Themen: Welche Legalitätspflichten fließen in Ihre täglichen unternehmerischen Entscheidungen? In wie weit kann es Ermessensspielräume geben? Wie verhalten Sie sich richtig um Ihr persönliches Haftungsrisiko auszuschließen bzw. welche bestehenden Strukturen im Unternehmen müssen Sie dabei bedenken? Referenten: Herr Dr. Constantin Goette, Rechtsanwalt

Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat die Meldefrist zur Mitteilung der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten bis 31.08.2018 verlängert, da das elektronische Portal hierfür erst nach dem 25.05.2018 online sein wird. Weitere Informationen finden Sie hier.

Termin: 17. Mai 2018, 09:00 – 11:30 Uhr, bei Sonntag & Partner in Nürnberg Themen: Welche Legalitätspflichten fließen in Ihre täglichen unternehmerischen Entscheidungen? In wie weit kann es Ermessensspielräume geben? Wie verhalten Sie sich richtig um Ihr persönliches Haftungsrisiko auszuschließen bzw. welche bestehenden Strukturen im Unternehmen müssen Sie dabei bedenken? Referenten: Herr Dr. Constantin Goette, Rechtsanwalt

Termin: 04. Mai 2018, in der Hochschule Augsburg Mehr Informationen finden Sie hier