Wir hoffen, Sie sind gut und vor allem gesund in das Jahr 2023 gestartet. Traditionsgemäß eröffnen wir auch unsere diesjährigen Seminarangebote mit der Veranstaltung „Arbeitsrecht Aktuell 2023“ – situationsbedingt weiterhin im Webinar-Format. Auch für dieses Jahr haben wir geplant, die Veranstaltung „Arbeitsrecht Aktuell 2023“ auf zwei Termine aufzuteilen: -In einem ersten Webinar am 19.Januar

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  Um sich von anderen Unternehmen und Marktbegleitern zu unterscheiden, verwenden Sie im Rahmen Ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit geschäftliche Bezeichnungen und Logos. Diese haben Sie zu gegebener Zeit als Marke angemeldet. Bei der Markennutzung können sich Fehler einschleichen, die den Schutz beeinträchtigen können. Unser Webinar verschafft Ihnen den notwendigen Überblick über die aktuelle Rechtslage sowie die

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  Das am 01.12.2020 in Kraft getretene neue Wohnungseigentumsgesetz hat das Wohnungseigentumsrecht in vielen Bereichen grundlegend verändert. Sowohl materiell als auch formell gibt es Neuerungen, die auf die praktische Abwicklung der Verwaltungstätigkeit weitreichende Auswirkungen haben. Die nun geltenden Vorgaben können Beschlussfassungen einerseits erheblich erleichtern, während sie andererseits in ihrer Ausgestaltung hinter den Erwartungen zurückbleiben und

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  Die stetig zunehmende Digitalisierung in Wirtschafts- und Arbeitsleben zieht eine Vielzahl gesetzlicher Regelungen hinsichtlich digitaler Prozesse mit sich. Aufgrund der kontinuierlichen Neuerungen fällt der rechtssichere Umgang mit IT-Themen oft schwer. Um Haftungsrisiken zu minimieren, besteht zwingender Handlungsbedarf für Unternehmen, sich mit der aktuellen Gesetzeslage auseinanderzusetzen. Unser Webinar verschafft Ihnen den notwendigen Überblick über die

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  Drastisch gestiegene Preise für Strom und Gas bringen nicht nur große Energieverbraucher aus der Industrie in Existenznot. Mittlerweile sind die hohen Energiekosten auch für Mittelständler und Handwerksbetriebe zu einer existenziellen, zumindest finanziellen Gefahr geworden. Zur Bewältigung der Kosten lohnt sich auch ein Blick darauf, wie das Unternehmen effizient gesteuert werden kann. Möglicherweise laufen Teile

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  Nach der Whistleblower-Richtlinie der EU sollen Hinweisgeber künftig besser geschützt werden, wenn sie Rechtsverstöße im Unternehmen aufdecken. Diese Richtlinie hätte in Deutschland bereits im Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt werden sollen. Nachdem dies bislang nicht geschehen ist und die EU gegen Deutschland daraufhin ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, hat die Bundesregierung am 27.07.2022 einen

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  Verwenden Sie aktuell Tabellenkalkulationsprogramme wie Microsoft Excel für das Reporting und die Finanzplanung? Falls ja- sind Sie mit den Arbeitsabläufen zufrieden? Wie wäre es, mit einer Software zu arbeiten, die Ihnen die Erstellung des Konzernabschlusses nahezu abnimmt? Bei der Sie eine integrierte Unternehmensplanung inkl. Cashflowrechnung auf Einzelunternehmen- und Konzernebene maximal flexibel abbilden können? Mit

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  Das Landgericht München I hat im März diesen Jahres ein sog. Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) u.a. gegen die langjährige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft der Wirecard AG, die Ernst & Young GmbH (EY), eingeleitet. In diesem Musterverfahren soll das Bayerische Oberste Landesgericht nun gebündelt für alle Parallelverfahren die wesentlichen Haftungsfragen im Wirecard-Skandal klären. Die Einleitung des Musterverfahrens

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  Zum 1. Oktober 2022 tritt das „Gesetz zur Erhöhung des Schutzes durch den gesetzlichen Mindestlohn und zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung“ in Kraft. Damit wird der gesetzliche Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12,00 Euro je Stunde angehoben. Gleichzeitig steigt die Geringfügigkeitsgrenze. Dies führt dazu, dass es einige Übergangsregelungen gibt, die zu

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  Die Regierung aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP hat im Rahmen ihres Koalitionsvertrags erhebliche Verschärfungen der bestehenden Gesetzeslage zur Unternehmensmitbestimmung noch in dieser Legislaturperiode vorgesehen. Erklärtes Ziel der Koalition ist es zum einen, bisherige „Umgehungen des Mitbestimmungsrechts“ zu verhindern. Zum anderen sollen die deutlich erweiterten Regelungen des Mitbestimmungsgesetzes hinsichtlich der Unternehmensmitbestimmung in Konzernsachverhalten

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