Dr. Konrad Kern und Dr. Thomas Reif sind Best Lawyer
Dienstag, 20 Juni 2023
In diesem Jahr sind sowohl Dr. Konrad Kern als auch Dr. Thomas Reif mit der Auszeichnung als Best Lawyer ausgezeichnet. Dr. Thomas Reif ist somit Best Lawyer im Rechtsgebiet Wasserwirtschaft. Dr. Konrad Kern wurde wiederholt ausgezeichnet und ist Best Lawyer in den Bereichen Internationales Schiedsverfahren, Konfliktlösung sowie Schiedsverfahren / Streitbeteiligung / Mediation. Weitere Informationen zu
Sonderinformation: Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Mittwoch, 24 Mai 2023
Am 01.01.2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz dient dazu, die internationale Menschenrechtslage durch eine verantwortungsvolle Gestaltung der Lieferketten zu verbessern. In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe werden deshalb verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette insbesondere in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der
Statement zum Immobilienkongress 2023
Mittwoch, 17 Mai 2023
Dr. Benjamin Riedel und Dr. Johannes Zausig erklären im Werbepartnerstatement, warum sie sich auf den Immobilienkongress freuen. Zum Beitrag gelangen Sie hier.
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Sonderinformation: Das Hinweisgeberschutzgesetz ist verabschiedet – Es besteht dringender Handlungsbedarf
Freitag, 12 Mai 2023
Der Gesetzgeber hat nun das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet. Wir hatten Sie bereits in der Vergangenheit über die Inhalte der damals jeweils vorliegenden Entwurfsfassungen des Gesetzes informiert. Für Unternehmen, die
Beitrag im Wirtschaftsforum | Wärmewende für die Wirtschaft
Freitag, 12 Mai 2023
Unser of Counsel und Rechtsanwalt Dr. Thomas Reif informiert Sie über die Wärmewende in der Wirtschaft. Die Veröffentlichung finden Sie hier.
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Sonderinformation: Update zum Wirecard-Musterverfahren | Eröffnung des Musterverfahrens und Beginn der 6-monatigen Anmeldefrist
Dienstag, 02 Mai 2023
Mit Beschluss vom 14. März 2022 (Az. 3 OH 2767/22 KapMuG) hat das Landgericht München I dem Bayerischen Obersten Landesgericht (BayObLG) verschiedene Feststellungsziele zur Herbeiführung eines Musterentscheids vorgelegt, mit denen die wesentlichen Haftungsfragen im sog. Wirecard-Skandal geklärt werden sollen. Insoweit dürfen wir auf unsere bereits im Juli 2022 veröffentlichte Sonderinformation verweisen (abrufbar unter www.sonntag-partner.de). Rund
Sonderinformation: Update Arbeitszeiterfassung | Referentenentwurf
Dienstag, 25 April 2023
In unserer Sonderinformation | Update Arbeitszeiterfassung vom 2. März 2023 hatten wir Sie bereits darüber informiert, dass der Bundesarbeitsminister Heil für das erste Kalenderquartal 2023 einen Gesetzesentwurf zur Arbeitszeiterfassung angekündigt hat. Auslöser dafür war die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13. September 2022 (1 ABR 22/22) sowie das Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 14. Mai 2019
Beitrag im Wirtschaftsforum | Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
Donnerstag, 13 April 2023
Unser Senior Managerin und Rechtsanwalt Reinmar Hagner informiert Sie über die Marketingfalle „Klimaneutralität“. Die Veröffentlichung finden Sie hier.
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Sonderinformation: Regelung zum Beschäftigtendatenschutz ist europarechtswidrig
Donnerstag, 13 April 2023
Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Begründung und Durchführung eines Beschäftigungs- bzw. Dienstverhältnisses konnte bislang meist auf die zentrale Regelung des § 26 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gestützt werden. Mit seinem Urteil vom 30. März 2023 (Az. C-34/21) hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) diese Vorschrift nun jedoch für europarechtswidrig befunden. Der EuGH widerspricht
Sonderinformation: WEG-Verwaltung – Fristwahrende Beschlussanfechtungsklagen
Donnerstag, 06 April 2023
Streitigkeiten gegen eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) waren jahrzehntelang immer Streitigkeiten gegen die Summe der einzelnen Miteigentümer. Mit der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der WEG durch den BGH hatte sich dies dahingebend verschoben, dass nicht mehr die Summe der Miteigentümer im Mittelpunkt stand, sondern die WEG als Verband. Klagen gegen eine WEG waren daher nicht mehr gegen die