Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, Willkommen zu der 15. Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Hierbei haben wir den Fokus auf den Bereich des

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Augsburg | Nürnberg, 01.07.2024 – Die Wirtschaftskanzlei SONNTAG verstärkt die Präsenz in Nürnberg und sichert sich zusätzliche Expertise im Bereich der Steuerberatung. Der erfahrene Steuerberater und Experte für Mittelstand und Familienunternehmen Christian Schöler wird Teil des Teams bei SONNTAG und verantwortet ab sofort die Nürnberger Steuerberatung in leitender Funktion. Um das kontinuierliche Wachstum zu fördern,

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Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat die SPM International AB beim Erwerb der Status Pro Maschinenmesstechnik GmbH im Rahmen der Financial- und Tax Due Diligence sowie bei weiteren betriebswirtschaftlichen Fragestellungen unter der Federführung des Augsburger Partners, Jürgen Baur, umfassend beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem war Dr. Thomas Sanna (Tax Due Diligence)

  Anlässlich der vergangenen Flutkatastrophe hat Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger ein Unterstützungspaket angekündigt, um die bayerische Wirtschaft zu entlasten. Die der „Flutschadensoforthilfe“ zugrundeliegende Förderrichtlinie wird derzeit durch das bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie erarbeitet. Details der geplanten Soforthilfen Von der Flutkatastrophe betroffene gewerbliche Unternehmen, Angehörige freier Berufe sowie gewerbliche Träger wirtschaftsnaher Infrastruktur mit

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„Während der Probezeit kann stets ohne Kündigungsgründe und ohne Abfindung gekündigt werden“ – so die verbreitete Annahme. Doch ganz ohne rechtliche Fallstricke ist auch die Trennungssituation in den ersten sechs Monaten eines Arbeitsverhältnisses nicht. Dabei können auch Fehler bei der Probezeitkündigung für den Arbeitgeber sehr teuer werden. Wartezeit (relevant für den Kündigungsschutz) Bei der landläufig

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Die Umrüstung auf Elektromobilität ist seit Inkrafttreten des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes – kurz: GEIG – am 24.03.2021 keine Herausforderung, die allein die Automobilindustrie trifft. Das Gesetz bestimmt umfassende Pflichten für Neubauten und Bestandsgebäude, sodass Eigentümer und Bauherren ebenfalls in die Pflicht genommen werden. Bei Lektüre des Gesetzes offenbaren sich Lücken, die zu Unsicherheiten bei den Betroffenen führen.

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Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Augsburger Partners, Rechtsanwalt Michael Wagner, die Possehl Mittelstandsbeteiligungen GmbH beim Erwerb und der Übernahme von Vermögensgegenständen, Vertragsverhältnissen und Arbeitsverhältnissen des operativen Geschäftsbereichs „Food“ der BARTEC BENKE GmbH am Standort Gotteszell umfassend rechtlich beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Mikhail B. Rasumny,

Die Sonntag & Partner Partnerschaftsgesellschaft mbB hat unter der Federführung des Augsburger Partners, Rechtsanwalt Michael Wagner, die Debros GmbH bei dem Verkauf einer Mehrheit an der DEKEMA Dental – Keramiköfen GmbH umfassend rechtlich beraten. Hier gelangen Sie direkt zur Presseinformation. Zudem waren Mikhail B. Rasumny und Özgül Gülya (alle Corporate/M&A) von SONNTAG beratend tätig.

Immer mehr Unternehmen bieten auf ihrem Betriebsgelände E-Ladestationen zum Aufladen von Elektrofahrzeugen an. Viele Unternehmen sehen dies als Kundenservice bzw. als Teil der Bonifizierung von Mitarbeitern oder der so genannten CSR (Corporate Social Responsibility). Darüber hinaus sieht das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) für bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen ab dem 01.01.2025 verpflichtend vor, einen sogenannten

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Zur Repräsentation des eigenen Unternehmens ist der Internetauftritt und dabei insbesondere die Nutzung sozialer Netzwerke für Arbeitgeber unverzichtbar geworden. Damit geht nicht selten die Darstellung von Arbeitnehmern (m/w/d) auf Schnappschüssen von Unternehmensevents, eigens angefertigten Werbeaufnahmen oder auch schlicht bei Ausübung ihrer Tätigkeit einher. Dieser scheinbar harmlose Vorgang – das Anfertigen von Bildaufnahmen und deren Veröffentlichung

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