Am 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten, das auch erhebliche Auswirkungen auf den Grundstücksverkehr mit Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) hat. Nach bisheriger Rechtslage konnte die GbR zwar selbst Inhaberin von Rechten sein, im Grundbuch jedoch nur gemeinsam mit ihren Gesellschaftern eingetragen werden. Veränderte sich der Gesellschafterbestand, musste eine Berichtigung

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Für die Einhaltung der Vorschriften des zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind grundsätzlich der Bauherr oder Eigentümer verantwortlich. Daher gelten diese Vorschriften auch beim Vorliegen von Wohnungseigentum. Die Handlungsmöglichkeiten von Wohnungseigentümern sind jedoch durch die im Detail komplexen Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes beschränkt. Dies kann bei der Umsetzung der Vorschriften des GEG zu Problemen

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Die zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wirken sich auch auf das deutsche Mietrecht aus. Im Nachfolgenden wird in der gebotenen Kürze beleuchtet, welche Folgen die freiwillige oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung vorgenommene Umsetzung der energetischen Vorgaben hat: Die erweiterte Duldungspflicht Mieter müssen Modernisierungsmaßnahmen (§ 555b BGB) grundsätzlich dulden, sofern der Vermieter diese

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der 13. Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts informiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht und IT-Recht. Hierbei haben wir den Fokus auf den Bereich des

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Es war eines der medial strittigsten Themen der letzten Wochen und Monate, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) oder umgangssprachlich „Heizungsgesetz“. Nachdem das Gesetzgebungsverfahren durch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts kurz vor der Sommerpause des Bundestages unterbrochen wurde, treten die vom Bundestag beschlossenen Änderungen, durch die das seit 01.11.2020 geltende GEG novelliert werden soll, nun am 01.01.2024 in Kraft. Zentrale

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Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) verändert maßgeblich die Dynamik im Immobilienerwerb. Zu dem lang bewährten Grundsatz „Caveat emptor“ (Der Käufer nehme sich in Acht) hat der BGH mit Entscheidung vom 15.09.2023 (Az.: V ZR 77/22) klargestellt, dass die bisherige Praxis, lediglich Unterlagen im virtuellen Datenraum bereitzustellen, nicht mehr ausreicht. Vielmehr müssen Verkäufer sicherstellen, dass der

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Wenn Mitarbeiter eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vortäuschen, um nicht zur Arbeit erscheinen zu müssen, ist das für Arbeitgeber nicht nur ärgerlich, sondern infolge des Anspruchs auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall auch teuer. Wird die vermeintliche Arbeitsunfähigkeit durch eine entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) „belegt“, mussten Mitarbeiter bislang kaum arbeitsrechtliche Sanktionen fürchten. Mit der AUB war das Vorliegen einer Arbeitsunfähigkeit

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Unser Partner Julian N. Modi hat einen Beitrag zum Thema „Cybersecurity“ im Magazin „Bayrisch Schwäbische Wirtschaft“ verfasst. Hier geht es zum Text.   

Die Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern auf eine Gesamthand oder aber die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthand auf eine oder mehrere an dieser Gesamthand beteiligte Personen bzw. auf eine andere Gesamthand sind unter den Voraussetzungen der §§ 5, 6 GrEStG grunderwerbsteuerfrei (vgl. Sonderinformation: Übertragung von Grundstücken unter Beteiligung von Personengesellschaften). Bislang galten

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Nachdem der Gesetzgeber das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) nach langer Diskussion verabschiedet hat und das Gesetz am 02.07.2023 in Kraft getreten ist, sind bereits seit diesem Zeitpunkt Unternehmen ab 250 Mitarbeitern sowie sog. „störanfällige“

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