Der Bundestag hat am 17.11.2023 das Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) verabschiedet (vgl. BR-Drucks. 588/23), welches noch der Zustimmung des Bundesrates bedarf (Entscheidung voraussichtlich am 24.11.2023). Entgegen dem ursprünglichen Gesetzentwurf hat der Bundestag die grunderwerbsteuerlichen Konsequenzen aus der Abschaffung des Gesamthandsvermögens (vgl. Sonderinformation | Übertragung von Grundstücken

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  Bayerische Soforthilfe – Schlussrechnungsfrist: 31. Dezember 2023  Die Soforthilfen wurden in den ersten Monaten der Corona-Pandemie im Jahr 2020 als Billigkeitsleistung für kleine Betriebe und Freiberufler, die aufgrund der Corona-Krise Liquiditätsengpässe erwarteten, gewährt. Mit Hilfe der Soforthilfen sollte der Sach- und Finanzaufwand in den auf die Antragstellung folgenden drei Monaten beglichen werden können. Die

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Unser Partner Julian N. Modi erweitert den Beirat des Instituts für innovative Sicherheit der Technischen Hochschule Augsburg.  Die Pressemitteilung der THA finden Sie hier.  

Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, Willkommen zu der elften Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts in-formiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidungen aus dem Wettbewerbs- und IT-Recht: In letzter Zeit sind in diesen Bereichen Entscheidungen ergangen,

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Am 01. Januar 2024 wird das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (kurz MoPeG) in Kraft treten. Durch das MoPeG wird insbesondere das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR) grundlegend reformiert und – nicht zuletzt durch die Möglichkeit einer Registereintragung – dem Recht der Personenhandelsgesellschaften (oHG und KG) angenähert. Das Recht der Personenhandelsgesellschaften wird insgesamt

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Bisher wurde die Vermietung von Betriebsvorrichtungen und sonstigen Einrichtungen von der Rechtsprechung und der Finanzverwaltung unter Heranziehung des § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG als selbständige Leistung neben der Grundstücksvermietung angesehen, so dass erstere unabhängig von der umsatzsteuerlichen Behandlung der Grundstücksvermietung immer umsatzsteuerpflichtig erfolgte. Unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH mit Beschluss vom 18.08.2023 (V R

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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser, willkommen zu der zehnten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts in-formiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidun-gen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht, sowie IT-Recht: In letzter Zeit sind in diesen Be-reichen

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Hiermit möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Übertragungen von Grundstücken unter Beteiligung von Personengesellschaften aller Voraussicht nach nur noch dieses Jahr grunderwerbsteuerfrei möglich sind. Sofern Sie die Übertragung eines Grundstücks von einem oder mehreren (Mit-)Eigentümern auf eine Personengesellschaft oder aber die Übertragung eines Grundstücks von einer Personengesellschaft auf einen oder mehrere an dieser Personengesellschaft beteiligte

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Bereits in der Vergangenheit haben wir zu der bei inhabergeführten Familiengesellschaften bestehenden Problematik der versteckten Sozialversicherungspflicht von mitarbeitenden Gesellschaftern und Gesellschafter-Geschäftsführern bei GmbH, KG oder GmbH & Co. KG Aus gegebenem Anlass möchten wir dies hiermit ein weiteres Mal tun, da diese Thematik aufgrund aktueller, höchstrichterlicher Rechtsprechung und geänderter Prüfpraxis eine noch größere Relevanz bekommen

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Urlaub ist im Kalenderjahr zu nehmen, ansonsten verfällt. Er verfällt in bestimmten Fällen erst mit Ablauf des 31. März des Folgejahres. Dies gilt aber nur, wenn Sie als Arbeitgeber Ihre Beschäftigten konkret und individuell auf noch bestehende Urlaubsansprüche und den drohenden Verfall hinweisen. Zugleich müssen Sie die Beschäftigten auffordern, den Urlaub bis zum Kalenderjahresende zu

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