Die Überbrückungshilfe ist ein branchenübergreifendes Bundesprogramm mit einer Laufzeit von drei Monaten (Juni bis August 2020) und einem Programmvolumen von maximal ca. 25 Milliarden Euro. Durch die Überbrückungshilfe sollen kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Corona-bedingten Umsatzausfällen finanziell unterstützt werden.
In einem zweistufigen Verfahren ist zunächst die Antragsberechtigung auf Basis des Umsatzrückgangs in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum (> 60% erforderlich) zu prüfen, bevor die Antragsstellung durch einen Berufsträger (WP, STB oder vBP) auf Basis der erwarteten Umsatzerlöse Juni bis August 2020 gestellt werden kann. Sofern die Umsatzerlöse in diesen Monaten ebenfalls deutlich unter den Umsatzerlösen der Vorjahresperiode liegt (jeweils > 40%), erfolgt eine anteilige Erstattung der Fixkosten. Abschließend ist der Antrag auf Basis der tatsächlichen Umsatzerlöse in den Monaten Juni bis August 2020 zu überprüfen.
Gerne nehmen wir für Sie die Überprüfung der Antragsvoraussetzung sowie die Antragsstellung vor und stehen für Rückfragen zur Verfügung!
Ihre Ansprechpartner:
Jürgen Baur 0821-57058-237 | Maximilian Fiedler 0821-57058-257