Sonderinformation: Keine Umsatzsteuer bei Geschäftsveräußerungen unter Vermietung der wesentlichen Betriebsgrundlagen
Montag, 29 Oktober 2012
Aktuelles zur Umsatzsteuer Geschäftsveräußerungen im Ganzen unterliegen nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer. Voraussetzung ist, dass ein Betrieb oder ein Teilbetrieb von einem Unternehmer an einen anderen Unternehmer übertragen wird und der Erwerber dessen Fortführung beabsichtigt. Die Zurückbehaltung unwesentlicher Wirtschaftsgüter ist regelmäßig unbeachtlich. Werden wesentliche Wirtschaftsgüter zurückbehalten, kann eine Geschäftsveräußerung im Ganzen