Sonderinformation: Elektronische Übermittlung von Ausfuhrnachweisen
Mittwoch, 08 Januar 2014
Aktuelles zur Umsatzsteuer Das BMF stellt in einem aktuellen Schreiben klar, dass die Grundsätze und Vereinfachungen zur elektronischen Übermittlung der Belegnachweise bei innergemeinschaftlichen Lieferungen im Wesentlichen auch für die Ausfuhr gelten sollen. Als Belegnachweis ist bei Ausfuhren im elektronischen ATLAS-Verfahren grundsätzlich der Ausgangsvermerk heranzuziehen. Erfolgt keine elektronische Ausfuhranmeldung und wird der Liefergegenstand versendet, kann alternativ