Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes im Verkehrssektor eingeleitet.
Donnerstag, 28 Mai 2015
Die Europäische Kommission hat wegen der Anwendung des deutschen Mindestlohngesetzes auch auf den Transitverkehr und auf bestimmte grenzüberschreitende Beförderungsleistungen am 19.05.2015 beschlossen, gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten. Die Anwendung des Mindestlohngesetzes bewirke eine unverhältnismäßige Einschränkung der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehrs, so die Kommission in einer Mitteilung vom selben Tag. Kommission befürchtet Behinderung des Binnenmarktes.
Sonderinformation: Zuordnungswahlrecht ist bis zum 31. Mai auszuüben!
Mittwoch, 27 Mai 2015
Aktuelles zur Umsatzsteuer Der Vorsteuerabzug ist bereits bei Leistungsbezug (Empfang von sonstigen Leistungen und Erwerb von Gegenständen) anhand der beabsichtigten bzw. tatsächlichen Nutzung geltend zu machen. Dies gilt auch für Leistungen, die sofort verbraucht werden. Dabei setzt der Vorsteuerabzug grundsätzlich eine Zuordnung der Leistungen bzw. Gegenstände zum Unternehmen voraus. Weitere Informationen finden Sie in der
Sonderinformation: GoBD – Neues BMF-Schreiben zu IT-gestützten Buchführungssystemen
Dienstag, 26 Mai 2015
von Johann Dieminger (Wirtschaftsprüfer / Steuerberater) und Andreas Schneider (IT-Auditor) Die Finanzverwaltung hat mit ihrem Schreiben vom 14.11.2014 (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)) die bestehenden BMF-Schreiben GDPdU vom 16.07.2001 und GoBS vom 07.11.1995 ersetzt und die GoBD neu geregelt. Weitere Informationen finden
Sonderinformation: Umsatzsteuerliche Behandlung von Mietnebenkosten
Mittwoch, 06 Mai 2015
Aktuelles zur Umsatzsteuer Mit Urteil vom 14.4.2015 (Rs. C-42/14) stellt der EuGH die derzeitige Sichtweise der Finanzverwaltung, dass übliche Mietnebenkosten (u. a. Heizung, Wasserversorgung, Reinigungsleistungen und Beleuchtung von Gemeinschaftsräumen) regelmäßig als Nebenleistungen zur Grundstücksvermietung anzusehen sind, in Frage. Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.