Webinar | Sicher durch unruhige Zeiten

Donnerstag, 17 Oktober 2024

  In einer Zeit voller wirtschaftlicher Unwägbarkeiten und unternehmerischer Herausforderungen, ist es umso wichtiger sich als Geschäftsführer oder Gesellschafter rechtzeitig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Sanierungs- und Insolvenzsituationen auseinanderzusetzen und daraus Maßnahmen rechtssicher abzuleiten. Wir laden Sie deshalb herzlich zu unserem Webinar „Sicher durch unruhige Zeiten“ ein, in dem wir Ihnen überblicksartig die gesellschafts-, insolvenz-,

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Wendet ein Gesellschafter oder ein Dritter einer GmbH etwas zu und erhöht sich infolge der Wert der Anteile an dieser GmbH, so handelt es sich hierbei unabhängig von einem Zuwendungswillen um eine Schenkung im Sinne des § 7 Abs. 8 ErbStG.

Der Bundestag hat am 26. September 2024 in zweiter und dritter Lesung das Vierte Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) verabschiedet. Das Gesetz beinhaltet u. a. folgende für das Arbeitsrecht wichtigen Änderungen: Nachweisgesetz – Zulässigkeit der Textform Bisher war für den – bußgeldbewehrten

Die Kanzlei SONNTAG freut sich, bekanntzugeben, dass sie vom Handelsblatt und Best Lawyers in der Ausgabe 2024 für ihre hervorragenden Leistungen in den Bereichen Schiedsverfahren, Streitbeilegung, Mediation, Internationales Schiedsverfahren und Konfliktlösung in der Region Bayern als eine der führenden Kanzleien ausgezeichnet wurde.

Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes wurden neue Regelungen in § 1 Abs. 3d und 3e AStG für inländische Unternehmen mit grenzüberschreitenden Finanzierungsbeziehungen eingeführt, die seit 01.01.2024 Anwendung finden.

Um Investoren eine bessere Beurteilung des Erfolges von Akquisitionen zu ermöglichen, schlägt das International Accounting Standards Board (IASB) im Entwurf „Unternehmenszusammenschlüsse – Anhangangaben, Geschäfts- oder Firmenwert und Wertminderung“ (ED/2024/01) Änderungen an IFRS 3 und IAS 36 vor. Ziel des Entwurfs ist es, eine verbesserte Informationslage über Unternehmenszusammenschlüsse bei angemessenem Kosten-Nutzen-Verhältnis für die Anleger zu schaffen.