Die Verkäufer der L+P Immobilienbewertungs GmbH haben im Rahmen eines Share Deals sämtliche Geschäftsanteile an der L+P Immobilienbewertungs GmbH mit Sitz in Augsburg verkauft. In diesem Zusammenhang hat das individuell zusammengestellte Team von SONNTAG die Verkäufer zu den rechtlichen und insbesondere zu den umfangreichen steuerlichen und arbeitsrechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen der Auslagerung von diversen Pensionszusagen

  Traditionsgemäß eröffnen wir auch unsere diesjährigen Webinarangebote mit der Veranstaltung „Arbeitsrecht Aktuell 2025“.Auch für dieses Jahr haben wir geplant, die Veranstaltung „Arbeitsrecht Aktuell 2025“ auf zwei Termine aufzuteilen: In dem ersten Webinar am 23. Januar 2025 wird der Fokus auf dem Individualarbeitsrecht liegen In einem zweiten Webinar am 6. Februar 2025 werden neue Entwicklungen

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Um Sie bestmöglich bei der Einhaltung Ihrer steuerlichen Verpflichtungen zu unterstützen, haben wir die wichtigsten Fristen für das Jahr 2025 übersichtlich für Sie aufbereitet. Von Abgabefristen für Lohnsteuer und Umsatzsteuern bis diversen Meldefristen – mit dieser Übersicht behalten Sie stets den Überblick und können Ihre steuerlichen Angelegenheiten termingerecht erledigen.

Die korrekte Beurteilung der Sozialversicherungspflichtigkeit von (freien) Mitarbeitenden ist nach wie vor von größter praktischer Relevanz: Erst zum Jahresende wurden bundesweite behördliche Untersuchungen gegen den größten deutschen Immobilienmakler bekannt. Im Zentrum der Untersuchungen steht der Verdacht der Scheinselbständigkeit von beauftragten Maklern – der Verdacht einer Straftat und zudem ein finanzielles Desaster für den Auftraggeber. Die

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Millionen Arbeitnehmer in Deutschland, insbesondere Frauen, arbeiten in Teilzeit. Das Bundes-arbeitsgericht (BAG) hat in seiner Grundsatzentscheidung vom 05.12.2024 (Az. 8 AZR 370/20) entschieden, dass Teilzeitarbeitnehmer bisher bei Überstundenzuschlägen benachteiligt wurden.

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Wie wir bereits berichteten (Sonderinformation vom 11. Oktober 2024), hat der Bundestag mit dem Vierten Gesetz zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (Viertes Bürokratieentlastungsgesetz, BEG IV) Formerleichterungen im Arbeitsrecht auf den Weg gebracht.

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Mit dem Jahreswechsel beginnen in vielen Unternehmen wieder die Gespräche über Zielvereinbarungen, die oftmals Grundlage erfolgsabhängiger variabler Vergütungssysteme sind. Die vertraglichen Regelungen sehen in der Regel vor, dass die für den Erhalt des Bonus zu erreichenden Ziele jährlich neu zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber verhandelt werden (sog. Zielvereinbarungen).

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