Anfang November 2024 haben wir Sie über die Anforderungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD-Richtlinie) für Ihr Unternehmen informiert. Die CSRD sollte für zahlrei-che Unternehmen ab dem Geschäftsjahr 2025 gelten, Voraussetzung war jedoch der Abschluss des Gesetzgebungsverfahres bis zum 31. Dezember 2024. Nicht zuletzt aufgrund des Endes der Ampelkoalition wurde das CSRD-Umsetzungsgesetz bisher nicht verabschiedet.

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Mit Wirkung ab 01.01.2025 wurden die bestehenden Anzeige- und Berichtigungspflichten von Steuererklärungen nach § 153 AO erweitert. Steuerpflichtige müssen demnach nicht mehr nur Steuererklärungen berichtigen, wenn sie nachträglich erkennen, dass Erklärungen unrichtig oder unvollständig waren.

Seit vielen Jahren ist die Frage nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status von auf Honorarbasis freiberuflich tätigen Lehrern – etwa Volkshochschul- oder Musiklehrern, aber auch (Sport-)Trainern und Dozenten – eines der großen Streitthemen vor den Sozialgerichten. Bundestag und Bundesrat haben dieser unendlichen Geschichte mit der Verabschiedung des am 1. März 2025 in Kraft getretenen § 127 SGB

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