Seit vielen Jahren ist die Frage nach dem sozialversicherungsrechtlichen Status von auf Honorarbasis freiberuflich tätigen Lehrern – etwa Volkshochschul- oder Musiklehrern, aber auch (Sport-)Trainern und Dozenten – eines der großen Streitthemen vor den Sozialgerichten. Bundestag und Bundesrat haben dieser unendlichen Geschichte mit der Verabschiedung des am 1. März 2025 in Kraft getretenen § 127 SGB

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