Nachdem wir Ihnen in der vergangenen Woche die in dem Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und der SPD geplanten Steuervorhaben dargestellt haben, beleuchten wir nachstehend stichpunktartig die arbeitsrechtlichen Vorhaben der Koalitionspartner:

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Beim Erwerb von begünstigtem Betriebsvermögen, begünstigtem land- und forstwirtschaftlichem Vermögen sowie begünstigten Anteilen an Kapitalgesellschaften werden nach §§ 13a bis 13c ErbStG sowie § 28a ErbStG erbschaft- und schenkungsteuerlich verschiedene Steuerverschonungen gewährt.

Der Bund hebt bis zum 31. Dezember 2025 die Wertgrenzen für Freihändige Vergaben und Direktaufträge an. In einem Erlass vom 03. April 2025 stellt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die konkreten Vorgaben vor.

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Gestern einigten sich die CDU/CSU und die SPD 45 Tage nach der Bundestagswahl auf einen gemeinsamen Koalitionsvertrag mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“, der auch umfangreiche steuerpolitische Neuerungen enthält. Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir die wesentlichen geplanten Steuervorhaben der Großen Koalition überblicksartig zusammenfassen:

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Schon zum 12. März 2025 führte die USA Sonderzölle in Höhe von 25% auf Stahl- und Aluminiumwaren sowie zum 3. April 2025 ebenfalls in Höhe von 25% auf Kraftfahrzeuge ein. Dieser Zollsatz soll spätestens ab dem 3. Mai 2025 auch für Kraftfahrzeugteile gelten. Zusätzlich verabschiedete der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika, Donald J. Trump, am 2. April 2025 per

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Die Globalisierung und die zunehmende Vernetzung der Wirtschaft führen dazu, dass immer mehr Unternehmen Mitarbeiter über die Landesgrenzen hinweg einsetzen. Ob in Form von Entsendungen, Dienstreisen, Homeoffice aus dem Ausland oder langfristigen Auslandseinsätzen – grenzüberschreitendes Arbeiten gewinnt an Bedeutung. Allerdings bringt grenzüberschreitendes Arbeiten auch eine Vielzahl an steuer-, sozialversicherungs- sowie arbeitsrechtlichen Herausforderungen mit sich. Die

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Ausländische Gesellschaften können als Vergütungsgläubiger unter bestimmten Voraussetzungen Entlastungen von der deutschen Abzug- bzw. Kapitalertragssteuer erlangen. Dies umfasst u.a. Entlastungsansprüche aufgrund der Mutter-Tochter-Richtlinie (§ 43b EStG) oder der Zins- und Lizenzrichtlinie (§ 50g EStG), die 2/5-Kapitalertragsteuer-Erstattung bei beschränkt steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften (§ 44 Abs. 9 EStG) sowie eine Begünstigung aufgrund eines geltenden Doppelbesteuerungsabkommens.