Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,
willkommen zu der zehnten Ausgabe unseres Newsletters, der Sie über aktuelle Themen und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts in-formiert. In der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters informieren wir Sie über Entscheidun-gen aus dem Wettbewerbs- und Markenrecht, sowie IT-Recht: In letzter Zeit sind in diesen Be-reichen Entscheidungen ergangen, die insbesondere im Bereich des Online-Marketings rele-vant werden. Hier gibt es für Unternehmen einige rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten, die wir für Sie kurz und gezielt zusammenfassen, damit Sie die rechtliche Entwicklung stets im Blick haben..
Direktmarketing über Soziale Netzwerke
Soziale Netzwerke, vor allem berufliche Netzwerke wie XING oder LinkedIn, sind in vielen Unternehmen mittlerweile ein elementarer Bestandteil des Online-Marketings geworden. Bisweilen hat es sich auch eigebürgert, Social-Media-Kontakte direkt anzuschreiben, um für die eigenen Angebote zu werben. Gleichwohl diese Akquise durch die direkte Kontaktaufnahme nicht den typischen Charakter von Online-Werbung haben mag, hat das OLG Hamm mit Beschluss vom 03. Mai 2023 (Az. 18 U 154/22) festgestellt, dass derartige Werbe-Nachrichten ebenfalls als unzulässiger Spam einzuordnen sind, wenn keine entsprechende Einwilligung vorliegt.
Rechtskonformität von Online-Rabattaktionen
Rabattaktionen werden im Online-Bereich oftmals befristet angeboten, um bei Verbrauchern einen Kaufanreiz hervorzurufen. Das LG Cottbus entschied nun mit Urteil vom 14. Juni 2023 (Az. 11 O 13/23), dass es grundsätzlich wettbewerbswidrig ist, eine befristete Rabattaktion nach deren Auslaufen zu verlängern. Denn in einem derartigen Fall liege eine rechtswidrige Irreführung der Verbraucher vor. Dies gelte insbesondere, wenn die Verlängerung der Rabatt-Maßnahme bereits von Anfang an geplant gewesen sei.
EuGH zum Gerichtsstand bei Keyword-Advertising Klagen
Der EuGH bezog mit Urteil vom 27. April 2023 (Rechtssache C-104/22) Stellung zu der Frage, welches Gericht bei Klagen über rechtswidriges Keyword-Advertising eines Dritten aus dem Ausland zuständig ist. Der EuGH entschied, dass die Klage vor einem Unionsmarkengericht des Mitgliedstaats erhoben werden kann, in dem sich die Adressaten der Werbung befinden
Entscheidungen aus dem Wettbewerbsrecht
Das LG Düsseldorf befasste sich im Urteil vom 21. Juni 2023 (Az. 12 O 115/22) mit der Werbung für EMS-Geräte. Dabei handet es sich um Trainingsgeräte bzw. Sportkleidung, die Elektroden enthalten, um die Muskeln mit elektrischen Impulsen zu stimulieren. Das Landgericht befand, dass die Werbeaussagen „Traumkörper ganz ohne Sport!“ und „Mühelos definierte Muskeln“ als irreführende Werbeaussagen einzustufen sind.
Das OLG Brandenburg entschied mit Beschluss vom 18. April 2023 (Az. 6 W 31/23), dass es keinen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Garantie-Informationspflichten aus § 479 BGB darstellt, wenn in einem Produktbild lediglich auf eine Garantiekarte des Produktes hingewiesen wird.
Handlungsempfehlungen
Wir empfehlen Ihnen, sich mit den einschlägigen Entwicklungen zu befassen und zu prüfen, ob und inwieweit diese für Ihren Werbeauftritt relevant sein könnten. Um nachteilige Rechtsfolgen wie Bußgelder, Abmahnungen, Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu vermeiden, sollten die einschlägigen Änderungen – sofern nicht bereits geschehen – so schnell wie möglich umgesetzt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei der Bewertung der Rechtskonformität Ihres Unternehmensauftritts und beraten Sie hinsichtlich gegebenenfalls notwendiger Anpassungen. Die Ansprechpartner unserer Kanzlei stehen Ihnen hierfür gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Julian N. Modi | Partner, Rechtsanwalt
Dr. Birgit Müller | Senior Managerin, Rechtsanwältin
Robin Fiedler | Rechtsanwalt
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt
Aktuelle und relevante Entwicklungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und des IT-Rechts