Aktuelles aus der Umsatzsteuer
Der Bundesrat hat am 22.03.2013 der Neuregelung der Gelangensbestätigung zugestimmt. Der Belegnachweis in § 17a UStDV wurde damit neu gefasst.
Bis 30.09.2013 haben Unternehmer die Wahl, ob sie die bis 31.12.2011 geltende Altregelung oder die seit 01.01.2012 geltende Übergangsregelung anwenden. Ab 01.10.2013 ist zwingend die nun verabschiedete Neuregelung anzuwenden.
Der in der Übergangsregelung noch vorgesehene ausschließliche Nachweis durch Vorlage einer Gelangensbestätigung wurde mit der Neuregelung aufgehoben. Der Nachweis soll künftig folglich auch mit anderen Belegen und Beweismitteln geführt werden können. Insbesondere in Versendungsfällen (Transport durch einen Spediteur) beinhaltet die Neuregelung Vereinfachungen, da u. a. ähnlich wie bisher Versendungsbelege (Frachtbrief) sowie die sog. „weiße“ Spediteursbescheinigung, wenn auch in leicht angepasster Form, als Nachweis dienen können. Weitere ausdrückliche Vereinfachungen gelten für die Versendung mittels Kurierdiensten bzw. auf dem Postweg. Daneben werden quartalsweise Sammelbestätigungen sowie eine elektronische Übermittlung der Bestätigung grundsätzlich zulässig sein.
(PDF-Datei der Fachinformation)
Einzelheiten zu den Neuregelungen erfahren Sie in unseren Frühstücksseminaren: Am Puls der Zeit – Update zur Unternehmensbesteuerung und Umsatzsteuer am 10.04.2013 in Augsburg sowie am 15.04.2013 in München.