Aktuelles zur Umsatzsteuer
Vermittler (z. B. Autohändler, Zentralregulierer, Reisebüros), die in fremdem Namen und für fremde Rechnung tätig werden, gewähren Kunden häufig Preisnachlässe auf die vermittelten Verträge zulasten ihrer Vermittlungsprovision (z. B. durch kostenlose Zubehörlieferungen, Gutschriften).
Die Finanzverwaltung war bislang der Auffassung, dass die Vermittler ihre Vermittlungsprovision um den Wert des Preisnachlasses mindern können. Diese Auffassung stand jedoch im Widerspruch zur jüngsten Rechtsprechung des EuGH (Rs. Ibero Tours) sowie des Bundesfinanzhofs (Entscheidungen vom 27.02.2014 und 03.07.2014), der sich unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung der Meinung des EuGH angeschlossen hat.
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Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner