Aktuelles zur Umsatzsteuer
Hintergrund
Grundsätzlich schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer. Ausnahmen bestehen jedoch u. a. für Bauleistungen. Unter bestimmten Voraussetzungen schuldet der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Insbesondere muss dieser selbst entsprechende Bauleistungen erbringen (§ 13b Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 5 UStG).
Mehr Informationen finden Sie in der PDF der Sonderinformation.
Dr. Stefanie Becker, Sonntag & Partner