In seiner Regierungserklärung vom 13. Juni 2024 vor dem Bayerischen Landtag, kündigte der amtierende Ministerpräsident Markus Söder ein „komplettes Bayern-Update“ mit fast 50 Neuerungen und mehr als 100 Entbürokratisierungsmaßnahmen – vor allem auch entscheidende Anpassungen im Vergaberecht – an. Konkretes:
– Im kommunalen Baubereich sollen die Grenzen für Direktaufträge auf 250.000 € netto für Bauleistungen verzehnfacht werden – das wäre die dann bundesweit höchste Wertgrenze;
– Die freihändige Vergabe soll nach dem Willen des Ministerpräsidenten künftig auch für weite Teile der kleinen Baumaßnahmen möglich sein. Auch hier wird die Wertgrenze von bislang 100.000 € netto auf 1 Million Euro verzehnfacht;
Und Hubert Aiwanger?
– Der Bayerischer Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger setzt auf Qualität und Umweltaspekte der Baustoffe, die künftig nach seinem Willen in den Vergabeverfahren eine höhere Rolle spielen sollen.
– Ein niedriger Preis allein garantiere längst nicht, dass ein Angebot auch tatsächlich wirtschaftlich sei, erklärt der Minister am 24.05.2024: „Regionale Anbieter mit einer umwelt- und qualitätsbewussten Produktion kommen bei öffentlichen Ausschreibungen häufig nicht zum Zug. Stattdessen gewinnen Angebote, die zwar billig sind, aber Materialien von geringer Qualität aus anderen Erdteilen liefern. Dabei sind in der Gesamtbetrachtung jene Baustoffe vielfach wirtschaftlicher, die in der Region aus nachhaltigen Rohstoffen hergestellt werden und kurze Transportwege haben.“
– Als Beispiel nennt der Staatsminister Naturstein, der in Bayern abgebaut und bearbeitet wird. Alle staatlichen und kommunalen Beschaffungsstellen sollen daher die vorhandenen Möglichkeiten und Spielräume ausschöpfen. Damit kann die öffentliche Hand die regionale und europäische Wirtschaft stärken und Nachhaltigkeit vorantreiben.
– Unternehmer, die diese Kriterien erfüllen, sollen sich damit gegen „Billig-Anbieter“ durchsetzen können. Denn der Zuschlag sollte immer auf das wirtschaftlichste Angebot 2019-10-08_Das_wirtschaftlichste_Angebot.pdf (bayern.de) und nicht auf den niedrigsten Preis erfolgen.
Sie sind als Bieter oder öffentlicher Auftraggeber an einem Vergabeverfahren beteiligt und haben Beratungs- bzw. Unterstützungsbedarf? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Verfügung und beraten Sie von der Festlegung der richtigen Verfahrensart hin bis zur Bezuschlagung und zum Umgang mit Verstößen gegen das Vergaberecht.
Bitte beachten Sie, dass die obigen Ausführungen nur eine verkürzte unverbindliche Zusammenstellung nach heutigem Stand darstellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Haftung übernommen. Gerne stehen die Ihnen bekannten Ansprechpartner unserer Kanzlei hierfür zur Verfügung.
Quellen:
Modernisierungs- und Beschleunigungsprogramm Bayern 2030 – Bayerisches Landesportal;
06.2024 – Regierungserklärung Ministerpräsident Söder | Bayerischer Landtag;
Das wirtschaftlichste Angebot (bayern.de).
Ihre Ansprechpartner
Tobias Rilling | Partner, Rechtsanwalt, LL.M., FAfVerwR, FAfBau-/ArchR
Dr. Thomas Reif | of Counsel, Rechtsanwalt
Robert Kutschick | Senior Manager, Rechtsanwalt
Julia Spaderna | Rechtsanwältin, FAfBau-/ArchR
Maximilian Erhardt | Rechtsanwalt
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