Hinweis zur beabsichtigten Neuregelungen der elektronischen Rechnungsstellung
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 8.7.2011 dem Steuervereinfachungsgesetz 2011, das eine rückwirkende Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung vorsieht, nicht zugestimmt. Ein rückwirkendes Inkrafttreten der – in unserem Newsletter vom 22.06.2011 sowie in der Sonderbeilage zum Mandantenrundschreiben Nr. 3 – Juni 2011 beschriebenen – Änderungen zum 1.7.2011 ist damit fraglich. Sofern eine Einführung der vereinfachten elektronischen Rechnungsstellung geplant wird, sollte diese bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens vertagt werden. Aufgrund der parlamentarischen Sommerpause ist hiermit nicht vor Herbst 2011 zu rechnen.