Entlastungen für Steuerzahler – Bundesfinanzministerium reagiert auf die Energiekrise
Der Ukrainekonflikt und die damit verbundenen Sanktionen tangieren auch die Bevölkerung und Unternehmen in Deutschland. Die stark gestiegenen Energiekosten führen insbesondere bei Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern zu finanziellen Schwierigkeiten.
Das Bundesfinanzministerium forciert nun die steuerliche Entlastung und weist die Finanzämter an, die besonders schwierige wirtschaftliche Situation der Steuerpflichtigen angemessen zu berücksichtigen.
Ziel der Anweisung, die mittels Schreiben des Bundesfinanzministeriums an die obersten Finanzbehörden der Länder zur Aussprache kommt, ist die Sicherung der Liquidität der Steuerpflichtigen.
Unternehmen, Selbständige und Freiberufler leisten regelmäßig Steuervorauszahlungen, die sich ihrer Höhe nach am Vorjahresgewinn orientieren. Die gestiegenen Energiekosten wirken sich jedoch direkt auf die derzeitige Gewinnsituation aus, sodass die Steuervorauszahlungen anzupassen sind.
An dieser Stelle sollen die Finanzämter nun auf das steuerrechtliche Repertoire an Billigkeitsleistungen zurückgreifen. Konkret sollen an die Herabsetzungsanträge von Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer keine strengen Anforderungen gestellt werden, sodass die Finanzreserven der Steuerpflichtigen geschont werden können.
Als weitere Maßnahme kann auf die Erhebung von Stundungszinsen im Einzelfall verzichtet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Steuerpflichtige seinen Zahlungsverpflichtungen bisher verantwortungsbewusst nachgekommen ist und er in der Vergangenheit nicht im wiederholten Ausmaß von Stundungen und Vollstreckungsaufschüben profitierte. Bei dieser Betrachtung werden dem Steuerpflichtigen Stundungen und Vollstreckungsaufschübe, die in Verbindung mit der Corona-Krise stehen, nicht angelastet. In derartigen Fällen ist ein Verzicht auf Stundungszinsen möglich, wenn die Maßnahme für einen Zeitraum von höchstens drei Monaten gewährt wird.
Zuletzt seien als weitere Billigkeitsleistungen die einstweilige Einstellung oder die Beschränkung der Vollstreckung genannt.
Um die genannten Maßnahmen in Anspruch nehmen zu können, sind jeweils Anträge beim Finanzamt notwendig. Dieses entscheidet im jeweiligen Einzelfall und übt den gegebenen Ermessensspielraum verantwortungsvoll aus – die Hürden an die Antragsgewährung wurden mit dem genannten Schreiben des Bundesfinanzministeriums nun deutlich erleichtert.
Fazit und Ausblick
Die dargestellten Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Sicherung der finanziellen Stabilität der Steuerpflichtigen. Die SONNTAG Group beobachtet das Geschehen rund um die Energiekrise und wird Sie über weitere Entlastungsvorhaben der Bundesregierung über entsprechende Sonderinformationen auf dem Laufenden halten. Gerne beraten wir Sie umfangreich bezüglich Ihrer steuerlichen Finanzplanung und unterstützen Sie bei der Beantragung Ihrer persönlichen Steuerentlastung.
Ergänzend hierzu finden Sie die Ansprechpartner, die Ihnen beratend und gestaltend zur Verfügung stehen und sich mit den vorstehenden Themen besonders beschäftigt haben.
Ihre Ansprechpartner
Jörg Seidel | Partner, Steuerberater
Martin Brodacki | Steuerassistent
Die Sonderinformation als PDF-Datei finden Sie im Nachgang verlinkt