von Tobias Buchmann (Rechtsanwalt / Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht) und Alessandra Schnell (Rechtsanwältin)
Am 29. Juli 2014 ist das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr („Gesetz“) in Kraft getreten. Das Gesetz dient der Umsetzung der Richtlinie 2011/7/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und stärkt die Rechtsposition der Gläubiger. Das Gesetz regelt, dass Vereinbarungen im Zusammenhang mit Zahlungs-, Überprüfungs- und Abnahmefristen einer verschärften Wirksamkeitskontrolle unterliegen und Zahlungsverzug zu weiterreichenden Ansprüchen der Gläubiger führt.
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Tobias Buchmann / Alessandra Schnell, Sonntag & Partner